Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffes ist aber nach wie vor dringend notwendig
KDA: Pflegereform enthält erste Schritte in die richtige Richtung
Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffes ist aber nach wie vor dringend notwendig
Köln (KDA) - 21. Juni 2007 - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeversicherung, deren Eckpunkte am Dienstag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgestellt worden sind, sieht aber an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. "Wir stellen hier einen deutlich spürbaren Schritt in die richtige Richtung fest, gerade was die geplanten Verbesserungen bei Menschen mit Demenz angeht", sagte KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde.
So sollen diese Menschen nach der Reform bis zu 2400 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen im Jahr erhalten. Bisher sah das sogenannte "Pflegeleistungsergänzungsgesetz" hier maximal 460 Euro vor. Die Leistungen sollen zukünftig auch diejenigen erhalten, die nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes als nicht pflegebedürftig gelten, also keiner Pflegestufe zugeordnet wurden.
Das KDA, das 1974 mit einem Gutachten einen wesentlichen Anstoß zur Pflegeversicherung gegeben hat, hatte die vor allem an körperlichen Einschränkungen ausgerichteten Begutachtungskriterien immer wieder kritisiert und eine stärkere Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsbedarfes bei Demenz gefordert. "Auf den ersten Blick scheint die Reform mit der Zahlung der Maximalsumme von 2.400 Euro auch an die sogenannten 'Pflegestufe 0'-Personen diesem nun nachgekommen zu sein. Doch eigentlich umschifft sie damit die von uns seit Jahren geforderte Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffs an die Bedürfnisse der Demenzkranken und berücksichtigt diese damit zu wenig", bemängelt Gohde.
Auch KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann sieht noch Reformbedarf bei der Reform. "Die aufgeführten 20 verschiedenen Maßnahmen enthalten an einigen Stellen nur Absichtserklärungen, die dringend der Konkretisierung bedürfen", kritisiert er. "Hier hätte ich mir weniger 'Kann-Vorschriften' als vielmehr verpflichtende Aussagen gewünscht."
Positiv bewertet Großjohann die geplante integrierte wohnortnahe Versorgung mit Pflegestützpunkten, wo Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Rat und Informationen unter anderem von einem sogenannten "Fallmanager" erhalten können. "Diese Pflegestützpunkte, die unter Berücksichtigung vorhandener wohnortnaher Strukturen gebildet werden sollen, kommen den von uns seit langem propagierten Quartierskonzepten zur Versorgung alter Menschen entgegen, so dass wir diesen Ansatz sehr begrüßen."
Ebenfalls begrüßt wird vom KDA die geplante erstmalige Steigerung des Beitragsatzes von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens sowie dessen Dynamisierung, da die zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten zwölf Jahren gleich geblieben und aufgrund der Inflation somit faktisch zurückgegangen sind.
Weitere Informationen:
KDA-Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Ines Jonas und Harald Raabe
Telefon: 0221/93 18 47-19/-39
E-Mail: ines.jonas@kda.de und harald.raabe@kda.de
Kuratorium Deutsche Altershilfe
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Bauwesen / Architektur, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Medizin, Politik, Recht
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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