In einer Sondersitzung befaßte der Senat der TU Clausthal sich heute mit dem "politischen Vertrag", welchen die Landeshochschulrektorenkonferenz (LHK) am 17. Mai in Hannover mit der Landesregierung geschlossen hat. In diesem Vertrag stimmen die Präsidenten u.a. der Prüfung und Erprobung von Stiftungsuniversitäten in Modellversuchen zu.Der Senat der TU Clausthal stellt in Frage, daß die Präsidenten das Mandat besäßen, einer derartig grundlegenden Änderung der Grundordnung einer Universität zu zustimmen, ohne daß hiermit die akademischen Selbstverwaltungsgremien sich befaßt haben.
In diesem "politischen Vertrag" geben die Hochschulpräsidenten die Zusicherung ab, zur Konsolidierung des Landeshaushaltes mit einer einmaligen Leistung aus ihren jeweiligen Budgets in Höhe von insgesamt landesweit 50 Millionen Mark, gestreckt über den Zeitraum von 2002 bis 2006, beizutragen.
Der Senat der TU Clausthal begrüßt die Planungssicherheit.
Darüber hinaus enthält der "politische Vertrag" die Absichtserklärung, die Umwandlung der Landeshochschulen in Stiftungsuniversitäten zu prüfen und in Modellversuchen zu erproben.
Der Senat der TU Clausthal stellt in Frage, daß die Präsidenten dem zustimmen durften. Die Umwandlung einer Landesuniversität in eine "Stiftungsuniversität" berührt die grundlegende Ordnung einer Universität hinsichtlich Organisation und Ressourcen. Über eine solche Änderung der Grundordnung könnte daher nur von den akademischen Selbstverwaltungsorganen entschieden werden. Zudem sei die Verknüpfung der Frage einer Stiftungsuniversität mit dem Einsparziel "sachfremd".
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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