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04.07.2007 09:40

Die Universität Bamberg neu geordnet

Dr. Martin Beyer Referat Kommunikation
Otto-Friedrich-Universität Bamberg

    GuK? HuWi? Kürzel, die schon bald in den Fluren der Universität Bamberg zu hören sein werden. Denn die Neustrukturierung der Fakultäten ist genauso erfolgt wie eine Erweiterung und Neuorganisation der Hochschulleitung. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen.

    Das Bayerische Hochschulgesetz vom 1. Juni 2006 ist Dreh- und Angelpunkt des Modernisierungsprozesses an Bayerischen Hochschulen. Es soll nach dem Willen des Landtags "mehr Autonomie und größere Effizienz durch verbesserte Handlungsmöglichkeiten" gewährleisten. Die wichtigsten Veränderungen in der Organisationsstruktur im Überblick:

    Leitung
    Die Universitätsleitung mit einem Präsidenten an ihrer Spitze, zwei Vizepräsidenten für die Bereiche "Lehre und Studium" und "Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs" sowie der Kanzlerin soll in ihrer Entscheidungskompetenz deutlich hinzu gewinnen. Davon erhofft man sich klare und schnelle Entscheidungsstrukturen, wachsende Flexibilität, mehr Effizienz und insgesamt eine bessere Wettbewerbsfähigkeit. In der Außenbeziehung schließt die Universitätsleitung Zielvereinbarungen mit dem Staat, im Innenverhältnis mit den Fakultäten. Sie bestimmt über Profilbildung und Ausrichtung der Universität und gewinnt durch die Zuständigkeit für Vorschläge bei Berufungen ein zentrales Steuerungselement.
    Die in Bamberg bereits bestehende Erweiterte Universitätsleitung erfüllt vor allem Beratungsfunktion, insbesondere in Fragen der Hochschulentwicklung und sichert die Kommunikation mit den Fakultäten sowie der Fakultäten untereinander. Durch die Beteiligung der Dekane sollen Belange der Fakultäten unmittelbar und sachverständig eingebracht werden können. Künftig gehört auch die Frauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied der Erweiterten Universitätsleitung an.

    Hochschulrat
    Ein neu gestalteter Hochschulrat, in dem universitätsinterne und externe Mitglieder aus Wissenschaft, Kultur und beruflicher Praxis zu gleichen Teilen vertreten sind, steht der Leitung zur Seite. Der Rat erhält Aufsichtsratsfunktionen: Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, kontrolliert die Leitung und nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen, er beschließt über Grundordnung und Hochschulentwicklungsplanung und wacht über das Erreichen der vereinbarten Ziele.

    Schlanker Senat
    Der Senat wird deutlich verkleinert auf acht gewählte Mitglieder sowie die Frauenbeauftragte. Die Universitätsleitung gehört dem Senat künftig nicht mehr an, die Mitglieder der Universitätsleitung wirken jedoch beratend mit. Die Senatorinnen und Senatoren sind künftig nicht mehr Vertreter ihrer Fakultät oder Gruppe, sondern übernehmen eine erhöhte Verantwortung für die Gesamtheit der Universität. Im Sinne einer Verschlankung wird auf den Erweiterten Senat verzichtet. Die ständigen Kommissionen für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) und für Lehre und Studium (LUSt) bleiben in Bamberg bestehen und in ihrer Zusammensetzung erhalten. Aus den Fakultäten wird jedoch künftig kein Kommissionsmitglied mehr eigens gewählt, sondern Studien- und Prodekane sind fortan qua Amt Kommissionsmitglieder.
    "Insgesamt ist nicht zu verkennen, dass im neuen HSchG Formen von Wirtschaftsunternehmen aufgenommen wurden", erklärt Präsident Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert. "Die Universitätsleitung hat eine dem Vorstand vergleichbare Funktion, der Hochschulrat ist der Funktion eines Aufsichtsrates nachempfunden. Der Senat als Teilmenge des Aufsichtsrates bleibt in Erhaltung akademischer Traditionen zuständig für die klassischen akademischen Entscheidungen über Studien- und Prüfungsordnungen und Ähnliches."

    Neue Fakultäts- und Fächerstrukturen
    Im Sinne des Hochschulgesetzes ist auch eine bayernweit abgestimmte Optimierung des Fächerspektrums. Im Sinne eines schärferen Profils wird die Universität Bamberg in Zukunft fünf Fakultäten haben; längerfristig werden es vier sein, weil die Fakultät Katholische Theologie nach dem Zusatzprotokoll zum bayerischen Konkordat künftig nicht mehr als Fakultät, sondern als Institut im Rahmen der Lehramtsausbildung weitergeführt werden soll. Die neuen Fakultäten heißen:

    Geistes- und Kulturwissenschaften (GuK)
    Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (SoWi)
    Humanwissenschaften (HuWi)
    Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI)
    Katholische Theologie (KTheo)

    Die Fakultätsräte der neuen Fakultäten werden sich erst zum kommenden Wintersemester konstituieren und über die Feinstruktur ihrer Fakultäten wie Abteilungen und Institute abstimmen.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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