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13.07.2007 12:37

Öko-Institut begrüßt deutsch-polnisches Umweltabkommen

Christiane Rathmann Öffentlichkeit und Kommunikation
Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie

    Fortschritt in der Umweltpolitik / Europäische Studie untersucht grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung

    Das Öko-Institut begrüßt es ausdrücklich, dass jetzt ein deutsch-polnisches Umweltabkommen in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) regelt, dass beispielsweise beim grenznahen Bau von Industrieanlagen oder bei Verkehrsprojekten die Behörden und Bürger beider Länder einbezogen werden. "Damit sind wesentliche Fortschritte in der internationalen Umweltpolitik gemacht worden", sagt Miriam Dross, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich "Umweltrecht & Governance" am Öko-Institut. "Umweltprobleme machen an Grenzen natürlich nicht halt. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, dass beide Staaten bei grenznahen Projekten ein Mitspracherecht haben", sagt die Rechtsexpertin.

    In dem EU-Projekt "The Access Initiative - TAI" hat das Öko-Institut das Übereinkommen sowie eine konkrete grenzüberschreitende UVP (Entnahme von Wasser aus dem Fluss Neiße zur Beschleunigung der Flutung von umliegenden Tagebaurestlöchern) untersucht. Ein besonderer Focus lag dabei auf der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Untersuchung kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Regierungsvereinbarung der Bevölkerung des Nachbarstaates eine gute Möglichkeit eröffnet, Stellungnahmen zu geplanten Projekten abzugeben. Besonders hervorzuheben ist, dass zukünftig alle Unterlagen zu den geplanten Projekten in die jeweils andere Sprache übersetzt werden müssen und Stellungnahmen unmittelbar an die zuständige Genehmigungsbehörde des Nachbarlandes übersandt werden können.

    Das Deutsch-Polnische Übereinkommen zur Durchführung von UVP soll sicherstellen, dass bei grenznah geplanten Projekten auch die Behörden und die Öffentlichkeit des jeweiligen Nachbarstaats im Rahmen der UVP beteiligt werden. Das Übereinkommen regelt detailliert das Verfahren und die Durchführung grenzüberschreitender UVPs zwischen Polen und Deutschland. Damit soll Rechtssicherheit bei grenznah geplanten Maßnahmen mit möglichen erheblichen Umweltauswirkungen geschaffen werden.

    Weitere Informationen zu dem EU-Projekt "The Access Initiative - TAI" finden sich unter: http://www.oeko.de/files/aktuelles/presse/pressemitteilungen/application/pdf/hin...

    Ansprechpartnerin:
    Miriam Dross, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich "Umweltrecht & Governance", Öko-Institut e.V., Büro Berlin, Telefon 030/280 486-60, E-Mail m.dross@oeko.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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