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23.07.2007 09:55

TU Dresden kann für zunächst drei Jahre Arbeitgeberfunktion übernehmen

Kim-Astrid Magister Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Die TU Dresden begrüßt den jetzt von den Koalitionsfraktionen erzielten Kompromiss. Natürlich hätte sich die TU Dresden gewünscht, mit dem neuen Hochschulgesetz sofort die volle Personalautonomie zu erhalten, so Rektor Prof. Hermann Kokenge. Er betont jedoch, dass die nun gefundene Lösung, der TU Dresden zunächst im Rahmen eines befristeten Modellprojektes die Option für die Übernahme der Arbeitgeberfunktion einzuräumen, der wichtige erste Schritt in diese Richtung ist. "Ich denke, dass eine über den jetzt ausgehandelten Kompromiss hinausgehende Lösung in der derzeitigen Situation politisch nicht durchsetzbar gewesen ist. Insofern können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein. Noch ist jedoch unklar, welche Gestaltungsmöglichkeiten der TUD in den drei Jahren des Modellprojektes tatsächlich eingeräumt werden. Zunächst ist es aber erfreulich, dass es nun nach langem Stillstand insgesamt mit der Novellierung des sächsischen Hochschulgesetzes weitergeht."

    Die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, hat am 20. Juli 2007 Eckpunkte für ein neues sächsisches Hochschulgesetz vorgestellt. Über dieses hatten sich am Vortag die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD verständigt. Nach langen Verhandlungen sei auch die zentrale Frage, wer zukünftig Arbeitgeber der Beschäftigten der Hochschulen sei, geklärt worden, so Ministerin Dr. Stange. "Der nun gefundene Weg sieht die Option eines dreijährigen Modellprojektes für die TU Dresden vor", sagte die Ministerin. Der Senat der TU Dresden würde dabei selbst über die Nutzung dieser Option entscheiden. Dafür sei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Während der Laufzeit des Modellprojektes blieben Arbeitnehmerrechte und Tarifbindungen auch für Neueingestellte und befristet Beschäftigte erhalten. Nach den drei Jahren kann eine dauerhafte Übertragung der Arbeitgeberfunktion an die TU Dresden erfolgen. Sie wäre dann frei, eigene Tarifverträge abzuschließen.

    Das neue Hochschulgesetz soll jetzt umgehend im Wissenschaftsministerium erarbeitet werden, um es möglichst schnell ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Vorgesehen ist das Inkrafttreten im Frühjahr 2008.

    Informationen:
    Pressestelle der TU Dresden
    Telefon 0351 463-32398, Fax: -37165
    E-Mail: pressestelle@tu-dresden.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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