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20.06.2000 17:27

Interne Mitglieder des Universitätsrats gewählt

Dr. Ulrich Engler Stabsstelle Hochschulkommunikation
Universität Stuttgart

    Die Mannschaft des Universitätsrats der Universität Stuttgart für die kommenden drei Jahre ist nun komplett. Der Senat wählte in seiner Sitzung am 14. Juni die sieben internen Mitglieder des Universitätsrates:
    Prof. Dr.-Ing. Monika Auweter-Kurtz, Institut für Raumfahrtsysteme
    Prof. Dr. Holger Jeske, Biologisches Institut
    Prof. Dr.-Ing. Ekkehard Ramm, Institut für Baustatik
    Prof. Dr. phil Eckart Olshausen, Historisches Institut
    Dr. Dieter Leicht, wissenschaftlicher Dienst
    Ottmar Pertschi, Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    Sven Erb, Studierende

    Der Große Senat der Universität Stuttgart hatte am 4. Mai in einer Neufassung der Grundordnung die Zusammensetzung der internen Mitglieder nach dem gruppenparitätischen Schlüssel von vier Professoren und je einem Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, der sonstigen Mitglieder und der Studierenden beschlossen, die auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe vom Senat gewählt werden.
    Bereits am 19. Januar hatte der Senat die externen Mitglieder des Universitätsrates gewählt: Barbara Bertrang (Leiterin Direktion Stuttgart der Deutschen Telekom AG), Wilhelm von Haller (Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Bank AG, Stuttgart), Prof. Jürgen Hubbert (Mitglied DaimlerChrysler AG, Stuttgart), Prof. Dr.-Ing. E.h. Berthold Leibinger (Geschäftsführender Gesellschafter der Trumpf GmbH + Co., Ditzingen), Erwin Staudt (Vorsitzender der Geschäftsführung der IBM Deutschland GmbH) sowie Prof. Dr. Werner Welzig (Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften).

    Bei der Wahl der Mitglieder des Universitätsrates war der Universität Stuttgart daran gelegen, sowohl vom fachlichen Hintergrund als auch von den Tätigkeitsbereichen her ein möglichst breites Spektrum zu erzielen und vor allem Persönlichkeiten zu gewinnen, die die Universität bei ihrer Profilbildung unterstützen und ihr politischen Rückhalt verleihen können.

    Der aufgrund des neuen Universitätsgesetzes in Baden-Württemberg eingerichtete Universitätsrat ist insbesondere für Fragen der strategischen Entwicklung der Universität zuständig. Dem Gremium gehören insgesamt dreizehn Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt drei Jahre; die Tätigkeit ist ehrenamtlich.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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