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21.06.2000 12:31

Die neuen Einkommensteuertarife 2000 bis 2005 im Vergleich

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Bei genauer Betrachtung erweisen sich die Entlastungen durch die Einkommensteuertarife 2000 bis 2005 als geringer, als dies durch die Tarif-Eckwerte suggeriert wird. Dies gilt insbesondere für mittlere Einkommen. Berücksichtigt man die "kalte Progression" seit 1990, ist das Gros der Steuerzahler derzeit sogar höher belastet; auch durch den Tarifentwurf für 2005 werden die heimlichen Steuererhöhungen noch nicht für alle Steuerpflichtigen neutralisiert.

    Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt) in Bonn kommt in seiner Schrift Nr. 383 (Bearbeiter: Clemens Esser) zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Entlastungen beim Einkommensteuertarif angebracht sind. Die derzeit im Vermittlungsausschuss beratenen Tarifvorschläge der Bundesregierung (Steuersenkungsgesetz) für die Jahre 2001, 2003 und 2005 weisen gerade für mittlere Einkommen nur minimale Entlastungen auf. Obwohl der Eingangssteuersatz bis 2005 gegenüber 1998 um fast 11 Prozentpunkte gesenkt wird und der Spitzensteuersatz um immerhin 8 Prozentpunkte, sinkt die Durchschnittsbelastung z.B. bei Einkommen von rund 90.000 bis 115.000 DM (Grundtabelle) um weniger als 3 %. Noch bescheidener sind die Entlastungen bezüglich des Grenzsteuersatzes: So betrifft die drastische Senkung des Eingangssteuersatzes nur wenige Steuerzahler; tatsächlich liegt schon bei einem Einkommen von 25.000 DM der Grenzsteuersatz nur noch um 4,2 Prozentpunkte niedriger als 1998. Im weiteren Tarifverlauf schmilzt die Entlastung bis auf unmerkliche 0,77 Prozentpunkte und bleibt bis 100.000 DM unter 2 Prozentpunkten.
    Die Ursache für das Auseinanderklaffen zwischen der Senkung der Tarifeckwerte Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz und der dazwischen bewirkten Entlastung liegt in zwei "Innovationen" der Tariftechnik: der neuen "Steilzone" zu Beginn des Tarifs und dem Vorziehen der oberen Proportionalzone, ab der der Spitzensteuersatz gilt. Insbesondere ersteres ist bedenklich, weil der Eingangssteuersatz dadurch seine bisherige Signalfunktion gänzlich einbüßt. Er hat praktisch nur noch eine politisch-optische Bedeutung, weil der Grenzsteuersatz schon innerhalb dieser ersten, einen sehr schmalen Einkommensbereich umfassenden Steilzone drastisch ansteigt.

    Berücksichtigt man darüber hinaus die inflationsbedingte "kalte Progression" seit 1990, zeigt sich, dass viele Steuerzahler (unter der Annahme real konstanter Einkommen) auch nach der letzten Entlastungsstufe 2005 noch einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt sind als 1990. Der Grenzsteuersatz liegt sogar für fast alle Steuerzahler mit real konstanten Einkünften oberhalb des Grundfreibetrags höher als 1990. Im Vergleich dazu schneiden die von der CDU/CSU vorgelegten Tarifvorschläge deutlich besser ab, weil sie nicht nur stärker, sondern auch schneller entlasten.
    Selbst bei der zugrunde gelegten optimistischen Inflationsprognose bis 2005 erweisen sich die Entlastungswirkungen des Steuersenkungsgesetzes zudem als äußerst fragil: Für viele Steuerzahler liegt die Grenzbelastung eines real konstanten Einkommens 2005 trotz Steuersenkungen höher als 2001; bei geringfügig höheren Preissteigerungen kann dies auch beim Durchschnittssteuersatz vorkommen. Daher unterstützt das IFSt den Vorschlag des Sachverständigenrats, den Einkommensteuertarif automatisch der Entwicklung des Preisniveaus anzupassen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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