Das Konzil der Fachhochschule Erfurt hat in seiner Sitzung am 21. Juni das Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten im Senat beschlossen. Der entsprechende Antrag zur diesbezüglichen Änderung der Grundordnung erreichte die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit schöpft das Gremium den Spielraum des novellierten Thüringer Hochschulgesetzes weiter aus. Es ermöglicht der Gleichstellungsbeauftragten, die bislang beratendes Senatsmitglied war, eine wirkungsvollere Mitsprache in den Angelegenheiten der Hochschule.
Gitta König, seit 1993 Gleichstellungsbeauftragte der FH und mittlerweile in ihrer dritten Amtsperiode, begrüßte die Entscheidung. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Beachtung von Gleichstellungsfragen an der Hochschule.
Die Grundordnungsänderung kann nach ihrer Genehmigung durch das zuständige Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Kraft treten.
Gitta König, Laboringenieurin am Fachbereich Versorgungstechnik, ist im achten Jahr Gleichstellungsb ...
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches
Deutsch
Gitta König, Laboringenieurin am Fachbereich Versorgungstechnik, ist im achten Jahr Gleichstellungsb ...
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