idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
07.08.2007 15:39

Kabinett verabschiedet Entwurf für das Hochschulmedizingesetz

André Zimmermann Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Universitätsklinika: Medizinforschung soll gestärkt werden

    Das Kabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Innovationsministeriums für das Hochschulmedizingesetz (HMG) gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, eine exzellente Forschung und Lehre an den Universitätsklinika auf einem dauerhaft tragfähigen wirtschaftlichen Fundament zu sichern und zugleich bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten. "Die nordrhein-westfälischen Universitätsklinika sollen bundesweit spitze werden", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.

    Die Landesregierung strebt mit dem Gesetz passgenaue Lösungen für jede der sechs Universitätsklinika an. Sie bleiben Anstalten des öffentlichen Rechts, erhalten jedoch die Möglichkeit, andere Rechtsformen zu wählen. "Wir forcieren die Profilierung der Medizinforschung, stärken die Leitungsstrukturen und beschleunigen Bauinvestitionen", sagte Pinkwart. Zu diesem Zweck werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes fortentwickelt. Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und soll im kommenden Januar in Kraft treten.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster Universitätsklinika, allesamt Anstalten des öffentlichen Rechts. Den Studiengang Medizin bieten in NRW die Universitäten dieser sechs Standorte und die Universität Bochum an. An den sechs Universitätsklinika arbeiten insgesamt rund 30.000 Beschäftigte, darunter 5500 Wissenschaftler. Rund 250.000 Patienten werden jedes Jahr in den Uniklinika behandelt, die gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro aufweisen. An den sieben Universitäten, die den Studiengang Humanmedizin anbieten, bilden 660 Professoren 18.650 Studierende aus.

    Das Hochschulmedizingesetz soll der Hochschulmedizin neue Gestaltungsoptionen für eine noch stärkere Forschungsorientierung und Profilbildung eröffnen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Universitäten, standortübergreifend gemeinsame Fakultäten bilden zu können. Um die Uniklinika wirtschaftlicher zu führen, sollen sie verpflichtet werden, bei Verwaltungsaufgaben eng zu kooperieren. Hierfür ist die Bildung so genannter Soft Holdings vorgesehen. Einkauf, EDV und ähnliche patientenferne Dienstleistungen sollen nicht mehr an jedem Standort einzeln und dementsprechend kostenintensiv organisiert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verbesserte Rahmenbedingungen für ÖPP-Modelle vor, so dass die hohen Investitionsbedarfe möglichst schnell erfüllt werden können. Zudem soll eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes hochqualifizierten und engagierten Wissenschaftlern Anreize für einen Wechsel nach oder einen Verbleib in Nordrhein-Westfalen bieten.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).