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09.08.2007 15:19

Über 18.000 Anhörungsschreiben verschickt

Lisa Arns Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Universität Gießen beendet erste Phase des Studienbeitragsverfahrens - Studierende können ab Ende August mit Gebührenbescheiden rechnen

    Um schon vor der Erhebung der Studienbeiträge zu klären, wer überhaupt und in welchem Umfang zahlen muss, hat die Universität Gießen in den letzten Wochen über 18.000 Anhörungsschreiben verschickt. Damit bekommen die Studierenden die Möglichkeit, sich gegebenenfalls rechtzeitig von der Beitragspflicht befreien zu lassen. "Wir wollten nicht im ersten Schritt die Gebührenbescheide an alle versenden", erklärt Susanne Kraus, Rechtsdezernentin der Universität Gießen. "Dann wäre zwar eine nachträgliche Befreiung möglich. Allerdings wären die Studierenden zunächst verpflichtet, den Betrag zu überweisen." Die Universität will mit ihrer besonderen Vorgehensweise vermeiden, die Studierenden in ein förmliches Widerspruchsverfahren zu zwingen.

    In den Briefen werden die Studierenden (mit Ausnahme der kommenden Erstsemester) aufgefordert, sich über Befreiungs- oder Ermäßigungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Anträge zu stellen. "Es liegt im Interesse der Studierenden, rechtzeitig Befreiungsanträge zu stellen, weil ansonsten zunächst die Bescheide rausgehen", betont Susanne Kraus. "Danach muss zunächst auf jeden Fall gezahlt werden, auch wenn Widerspruch eingelegt oder ein Befreiungsantrag gestellt wird. Bei erfolgreichen Widersprüchen und Anträgen erfolgt dann eine Beitragsrückerstattung."

    Ab Ende August sollen die Bescheide verschickt werden. Wegen der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten erhalten die Studierenden ihre Bescheide nicht gleichzeitig. Jeder Studierende hat nach Erhalt seines Gebührenbescheids zwei Wochen Zeit für die Überweisung. Deshalb gibt es auch keinen einheitlichen Zeitpunkt, an dem alle Studienbeiträge bei der Universität eingegangen sein müssen.

    Die Universität fordert alle Studierenden, die bislang kein Anhörungsschreiben erhalten haben, dazu auf, sich bei der Universität zu melden und zum Beispiel Adressenänderungen mitzuteilen.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-giessen.de/studienbeitraege


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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