Niedersachsen fördert Geisteswissenschaften
HANNOVER. Das Land Niedersachsen hat jetzt ein neues Förderprogramm "Pro*Niedersachsen" für Forschungsarbeiten der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften ausgeschrieben. Das Programm soll gezielt Forschungen unterstützen, die sich fach- und institutionsübergreifend mit niedersächsischen Themen befassen.
"Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften sind in unserer Gesellschaft unentbehrlich. Sie zeigen nicht nur deren Ursprung, sondern decken auch moralische und ethische Strukturen auf. Mit Pro*Niedersachsen initiieren wir eine zukunftsorientierte Förderung in unserem Land", so der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann.
Ziel des Programms ist es, neue Formen der Kooperation zu ermöglichen und neue Themenfelder zu erschließen. Das Land unterstützt Vorhaben über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit maximal 200.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November 2007.
Eine Kooperation von universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie interdisziplinäre Arbeit ist ausdrücklich erwünscht. So können sich Forschungsgruppen bewerben, an denen sich zum Beispiel Pädagogen, Geographen, Rechts-, Religions- oder Wirtschaftswissenschaftler beteiligen. Das Potential solcher Gemeinschaftsprojekte soll voll ausgenutzt werden.
Auch die Personalplanung wird berücksichtigt. Für einen Hochschullehrer der Geistes- und Sozialwissenschaften ist die Teilnahme an einem Forschungsprojekt häufig von einer Freistellung abhängig. "Pro*Niedersachsen" ist das erste Förderprogramm, dass eine dafür nötige Vertretungsprofessur ermöglicht.
Die Nachwuchsförderung ist ein weiterer wichtiger Aspekt. "Pro*Niedersachsen" unterstützt die Einbindung von Doktoranden in Forschungsprojekte, um ihnen die Vorteile einer stärker institutionalisierten Ausbildung zu bieten.
Die Forschungsprojekte der Bewerber müssen den Standards von nationalen und internationalen Forschungsprogrammen genügen. Die Förderung ist ab dem 1. Mai eines Jahres möglich. Die Bewerbungsfristen enden jeweils am 1. November des Vorjahres.
Die Mittel können für Personal- und Sachausgaben sowie für Geräteinvestitionen eingesetzt werden.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums www.mwk.niedersachsen.de unter Themen> Forschung> Forschungsförderung> Forschungs- & Berufungspool.
http://www.mwk.niedersachsen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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