In der letzten Zeit tauchten in der Presse wiederholt Meldungen über die möglichen Verluste an Arbeitsplätzen bei einem Aussetzen der Ökosteuer auf. Dabei wurde auf Rechnungen des RWI verwiesen, wonach in einem solchen Falle ein Verlust von knapp 0,5 Mill. Arbeitsplätzen zu erwarten sei.
Das Institut betont mit Nachdruck, dass es derartige (negative) Beschäftigungseffekte weder berechnet noch autorisiert hat. Im Rahmen einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages im Vorfeld der Einführung einer Ökosteuer hat das RWI lediglich geschätzt, dass es unter sehr restriktiven Annahmen (Nichtberücksichtigung der durch diese Steuer ausgelösten Inflationseffekte im Rahmen von Lohnverhandlungen, Nichtausschöpfung der Lohnkostensenkungsspielräume durch die Gewerkschaften) über mehrere Jahre hinweg zu einer durchschnittlichen positiven Abweichung der Beschäftigungsentwicklung von einer Referenzentwicklung in Höhe von max. 75 000 zusätzlichen Beschäftigten kommen könnte (vgl. http://www.rwi-essen.de/presse/fg/finanzen/oekost-2.htm). Es ist unzulässig, dieses Schätzergebnis als Zuwachseffekt in einzelnen Jahren zu interpretieren und diese als Jahreswerte im Zeitablauf zu addieren, um dann hieraus die genannten negativen Beschäftigungswirkungen einer Aussetzung der Ökosteuer abzuleiten.
Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema:
Bernhard Hillebrand, Tel.: -233
Hans Dietrich von Loeffelholz, Tel.: -252
Joachim Schmidt (Pressestelle), Tel.: -292
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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