Das Konzil der Fachhochschule Hamburg hat den Weg für eine gründliche Reform der Selbstverwaltung geebnet.
3. Juli 2000
FACHHOCHSCHULE HAMBURG IN NEUER VERFASSUNG
Das Konzil der Fachhochschule Hamburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Weg für eine Reform der Selbstverwaltung geebnet. 62 Prozent stimmten mit Ja. Basis des Konzilsvotums ist die Experimentierklausel im Hamburgischen Hochschulgesetz. Sie erlaubt es den Hochschulen, "zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit" vom Gesetz abweichende Regelungen zu beschließen.
"Uns ist es nach anderthalbjährigem Diskussionsprozess, an dem sich jedes Mitglied der Hochschule beteiligen konnte, gelungen, die Selbstverwaltung zu stärken und den Weg für eine effizientere Arbeitsweise frei zu machen", betont FH-Präsident Dr. Hans-Gerhard Husung. Und: "Unsere Hochschule hat in vielen Punkten bereits Antworten, wo andere noch dabei sind, die Fragen zu formulieren."
Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Status quo:
Der Hochschulsenat, das Entscheidungsorgan der Selbstverwaltung, wird von den FH-Mitgliedern direkt gewählt. Bislang haben nur die Konzilsmitglieder das aktive und passive Wahlrecht. Der Hochschulsenat entscheidet auch selbst, ob er Ausschüsse auf Dauer oder auf Zeit einsetzt. Er ist damit nicht mehr an die vier gesetzlich vor-geschriebenen Ausschüsse (Haushalt- und Planung, Lehre und Studium, Forschung, Frauenförderung) gebunden.
Das Konzil, dessen Aufgabe es u.a. ist, den Präsidenten und die Vizepräsidenten zu wählen, wird von 61 auf 40 Mitglieder verkleinert und viertelparitätisch besetzt. Studierende, akademische und sonstige Mitarbeiter haben jetzt ebenso viele Sitze im Konzil wie die Professoren.
Einzelne Mitglieder des Präsidiums - Präsident, Vizepräsidenten, Kanzler - können mit qualifizierter Mehrheit abgewählt werden. Ein Kanzler, dessen Stelle zur Zeit ausgeschrieben ist, wird den bisherigen Leitenden Verwaltungsbeamten ablösen.
Die Dekane der Fachbereiche und die Institutsdirektoren erhalten mehr Mitspracherecht in Haushalts- und Planungsfragen. Sie bilden zusammen mit dem Präsidium die erweiterte Hochschulleitung. Ihre Aufgabe ist es, das Präsidium zu beraten.
Das Präsidium kann in Zukunft einen Beirat aus externen Experten berufen. Als Bindeglied zwischen Hochschule und Berufswelt soll er dem Markenzeichen der Fachhochschule, praxisgerecht auszubilden, einen neuen Akzent verleihen.
Die Einrichtung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten ist jetzt grundsätzlich möglich.
Damit die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch von der Behörde für Wissenschaft und Forschung genehmigt werden.
Für Rückfragen: Pressestelle, Marion Hintloglou,
Tel. +49(4O) 428 63-3589, Fax 428 63 43 87.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
Organisatorisches
Deutsch
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