Nach Auswertung einer Vielzahl von Modellversuchen mit dem Einsatz von Chipkarten an Hochschulen hat das HRK-Plenum am 3. und 4. Juli in Berlin deren flächendeckenden Einsatz empfohlen. Die Vorteile sieht die Plenarversammlung insbesondere in der Rationalisierung von Verwaltungsvorgängen. Damit verbessert sich der Service für die Studierenden, die z.B. bei der Rückmeldung nicht mehr persönlich erscheinen müssen oder an feste Bürozeiten gebunden sind. Durch die Möglichkeit einer Zugangskontrolle machen es die Chipkarten auch möglich, die Nutzungszeiten von Hochschuleinrichtungen wie Bibliotheken und Rechenzentren zu erweitern, deren Öffnungszeiten vielfach wegen fehlender Personalmittel eingeschränkt wurden.
Die HRK befürwortet in ihrer Empfehlung, die unterschiedlichen möglichen Funktionen wie Studierendenausweis, Zahlungsmittel bei Mensa oder Kopierer und Zutrittskontrolle für Rechenzentrum etc. auf einer Karte zu vereinigen, um den Aufwand für die Verwaltung möglichst gering zu halten. Dabei sollte auch der bundesweit kompatible Einsatz der Karte insbesondere zur Unterstützung eines Hochschulwechsels der Studierenden ermöglicht werden.
Sie empfiehlt, die Zahl der auf den Karten gespeicherten personenbezogenen Daten so gering wie möglich zu halten, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Die Karten sollen im wesentlichen der Identifizierung dienen, die übrigen Daten sollen auf den getrennt gehaltenen Hintergrundsystemen der Verwaltung gespeichert werden. Koordinierungsgruppen in den Hochschulen sollen die Einführung von Chipkartensystemen begleiten. Insbesondere der örtliche Datenschutzbeauftragte soll Mitglied der Koordinierungsgruppe sein, der auch Studierende angehören sollen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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