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25.09.2007 10:13

Hochschul-Gleichstellungsbeauftragte fordern Anteil an Overheadmitteln

Ole Lünnemann Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Universität Dortmund

    Vom 17. bis 19. September 2007 fand in Bad Boll die 19. Jahrestagung der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) statt. Sie war dem Thema "Geschlechtergleichstellung, Antidiskriminierung, Diversity" gewidmet. Mit 130 TeilnehmerInnen aus 70 Hochschulen fand sich ein representativer Querschnitt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in der Evangelischen Akademie am Fuß der Schwäbischen Alb ein.

    Neuere Entwicklungen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen und ihre spannungsreiche Beziehung zur Antidiskrimierungspolitik im europäischen Kontext wurden aus verschiedenen Perspektiven in Arbeitsgruppen beleuchtet. Equal Opportunities, Diversity Management und die Folgen der Eliteförderung für Wissenschaftlerinnen standen im Mittelpunkt der Debatten. Mit der Lage von Wissenschaftlerinnen mit Migrationshintergrund und den Handlungsmöglichkeiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt thematisierte die Tagung aktuelle Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen.

    In den Plenarveranstaltungen konfrontierten Barbara Sieben, FU Berlin, und Heike Kahlert, Universität Rostock, die Konzepte Gleichstellung und Diversity Management in einem Streitgespräch. Ute Wellner, Rechtsanwältin aus Bremen, und Ursel Gerdes von der "Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt" an der Universität Bremen erläuterten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Umsetzungspraxis an Hochschulen. Zum Abschluss der Tagung stellte Andreas Kirner die Arbeit der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor, die seit kurzem personell voll ausgestattet ist.

    Die Mitgliederversammlung der BuKoF fasste Beschlüsse: die Geschlechterperspektive soll bei der Bewilligung von Drittmitteln für medizinische Forschungsprojekte durch die DFG berücksichtigt werden, Promotionsbedingungen für FachhochschulabsolventInnen verbessert und Diskriminierungsfreiheit in der Entgeltordnung der neuen Tarifverträge TVöD und TVL durchgesetzt werden. Das Plenum begrüßte die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von StipendiatInnen mit Kind in der DFG-Förderung. Die BuKoF forderte schließlich, einen Teil des allgemeinen Overheads bei der Bewilligung von Drittmitteln für Forschungsprojekte durch die DFG für Gleichstellungsmaßnahmen zu verwenden.

    In den Vorstand der BuKoF wurden wieder gewählt: Dr. Edit Kirsch-Auwärter, Stiftung Universität Göttingen, Dr. Marianne Kriszio, Humboldt-Universität zu Berlin, und Dipl.-Ing. Dipl.-Sozarb. Heidemarie Wüst, Technische Fachhochschule Berlin. Neu hinzugekommen sind Katrin Molge, Fachhochschule Lübeck, und Dr. Ute Zimmermann, Universität Dortmund.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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