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07.07.2000 15:45

Erklärung der Rektoren und Kanzler sächsischer Hochschulen

Birgit Berg Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Landeshochschulkonferenz Sachsen

    Die in der Landeshochschulkonferenz Sachsen vereinigten Rektoren und Kanzler haben sich am 7. Juli 2000 zu einer Sondersitzung in Dresden getroffen, um die von der Sächsischen Staatsregierung geplanten Kürzungen im Personalhaushalt der sächsischen Hochschulen zu besprechen.

    Sie stellen der Klarheit halber nochmals fest, dass bei Umsetzung der Sparpläne an den sächsischen Hochschulen bis 2008 folgende Stellen betroffen wären:
    415 Stellen zugunsten des Staatshaushaltes bis 2003
    600 Stellen zugunsten des Staatshaushaltes von 2003 - 2008
    400 Stellen zugunsten des Staatshaushaltes, die zukünftig durch gebührenpflichtige Weiterbildungsangebote finanziert werden sollen
    300 Stellen zur Schaffung eines Innovationspools.

    Müssten die 415 Stellen bis 2003 abgebaut werden, bedeutet dies, dass keine aus Altersgründen freiwerdende Stelle wiederbesetzt werden könnte. Damit könnten die laufenden Aufgaben der Hochschulen nicht mehr erfüllt werden.

    Allein mit den 1015 Stellen (415 plus 600; das sind mehr als zehn Prozent des gesamten Hochschulpersonals) soll Sachsen in zehn Jahren soviel Stellen einsparen wie Baden-Württemberg, das über mehr als doppelt soviel Hochschulpersonal verfügt.

    Wo ist da die Chance, aus dem Bestand weitere 300 Innovationsstellen und für Weiterbildungsangebote ein Äquivalent von weiteren 400 Stellen zu gewinnen?

    Dabei kann die Landeshochschulkonferenz den Zwang zu Sparmaßnahmen nachvollziehen. Der Umfang und die ungünstige Proportionierung des Sparpaketes sowie die Sorge über seine Umsetzbarkeit und die daraus resultierenden existenziellen Befürchtungen für die von ihnen zu verantwortenden Institutionen haben in der letzten Woche zu einer öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Rektoren und der Staatsregierung geführt.

    Im Interesse der gemeinsamen Verantwortung für den Bestand und die Entwicklung der sächsischen Hochschulen bieten die Rektoren an, Gespräche mit der Staatsregierung zu führen und geeignete Vorschläge zur Realisierung von Sparmaßnahmen zu unterbreiten. Damit soll angestrebt werden, dass das gemeinsame Ziel von Staatsregierung und Hochschulen - nämlich Bildung und Wissenschaft als den Innovations-faktor zu erhalten - zum Nutzen des gesamten Freistaates Sachsen auch tatsächlich erreicht werden kann.

    Der Vorsitzende der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission sollte an diesen Gesprächen beteiligt werden.

    Durch diese Überzeugung geleitet, haben die Mitglieder der Landeshochschulkonferenz Sachsen einen Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, geschrieben, der nicht Bestandteil dieser Erklärung ist.

    Wichtige Aspekte des Gesprächsangebotes sind:
    1. Die Respektierung eines für die sächsischen Hochschulen tragbaren Einsparvolumens bis 2008 unter einem Korrekturvorbehalt nach Abschluss der Verhandlungen über den Solidarpakt II.
    2. Berücksichtigung der Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission
    3. Angemessene Proportionierung der drei Komponenten in einer Vereinbarung der Staatsregierung mit den Hochschulen
    a) Stellenabbau zugunsten des Landeshaushaltes,
    b) Stellenumwidmung für innovative Zwecke,
    c) Investitionsäquivalent für eingezogene Stellen nach eigener Entscheidung der Hochschulen.
    4. Realisierbarkeit des Stellenabbaus auf der Grundlage des öffentlichen Dienstrechts.

    Dresden, 7. Juli 2000

    Die Rektoren und Kanzler
    der Sächsischen Landeshochschulkonferenz


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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