Auf seiner 54. Sitzung am 8. Oktober 2007 hat der Akkreditierungsrat in Berlin "Kriterien für die Systemakkreditierung" und "Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung" beschlossen und damit den Grundstein für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland gelegt. Nach der erforderlichen endgültigen Zustimmung der Kultusministerkonferenz wird das Verfahren der Systemakkreditierung mit Beginn des Jahres 2008 eingeführt und tritt neben die weiterhin bestehende Programmakkreditierung.
In Zukunft können die Hochschulen wählen, ob sie wie bisher ihre Studiengänge einzeln akkreditieren lassen (Programmakkreditierung) oder ob sie ihr System interner Qualitätssicherung in Studium und Lehre überprüfen lassen (Systemakkreditierung). Bei erfolgreicher Systemakkreditierung sind alle Studiengänge einer Hochschule akkreditiert.
Um die Systemakkreditierung zu erlangen, weist die Hochschule nach, dass ihre internen Systeme der Hochschulsteuerung und der Qualitätssicherung die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen gewährleisten. Dies setzt auch ein internes Berichtssystem voraus, das die Strukturen und Prozesse bei der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert.
Die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Hochschule wird in der Systemakkreditierung gründlich überprüft: Horizontale Querschnittsuntersuchungen studiengangsbezogener Merkmale ("Merkmalsstichprobe") werden durch vertiefte Begutachtungen ausgewählter Studiengänge (Programmstichprobe) ergänzt.
Die Kriterien und Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung entsprechen den aktuellen europäischen Standards für Qualitätssicherung in Studium und Lehre und sichern damit die internationale Akzeptanz des neuen Verfahrens.
Den Beschlüssen liegen folgende Leitlinien zugrunde:
1. Nur Hochschulen selbst sind in der Lage, hohe Qualität in Studium und Lehre zu gewährleisten. Sie haben daher die Verantwortung für die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität ihrer Lehrangebote. Hierzu gehört auch die Einhaltung von gesetzlichen und formalen Vorgaben in Studium und Lehre. Die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems muss die Eigenverantwortung der Hochschulen berücksichtigen und stärken und in der Ausgestaltung des Verfahrens das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen wahren.
2. Die Systemakkreditierung unterstützt die Hochschulen darin, die Qualität von Studium und Lehre nachvollziehbar, vergleichbar und transparent zu machen und dient zugleich der Qualitätssteigerung und der Studienreform.
3. Die jetzt beschlossene Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems tritt neben die Programmakkreditierung, sie kann unter klaren Voraussetzungen den Akkreditierungsaufwand reduzieren, ohne auf die Stärken der Programmakkreditierung in der Entwicklung neuer und reformierter Studiengänge zu verzichten.
4. Die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems gibt den Hochschulen einen größeren Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Akkreditierungsverfahrens und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher und formaler Vorgaben. Im Interesse der Mobilität der Studierenden sind die Vergleichbarkeit und Anerkennungsfähigkeit der Studienleistungen und -abschlüsse zu beachten.
Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, der Jenaer Romanist Reinhold R. Grimm, erklärte anlässlich der Beschlussfassung, die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Mit dem neuen Verfahren der Systemakkreditierung hätten die Hochschulen die Möglichkeit, den Aufwand für die Akkreditierungsverfahren deutlich zu mindern. Allerdings stünden die Hochschulen vor großen Anstrengungen bei der Einrichtung von umfassenden internen Qualitätssicherungssystemen. "Dies ist eine große Herausforderung für die Hochschulen, und der interne Aufwand für die Qualitätssicherung wird nicht gering sein. Dennoch bringt das neue Verfahren den Hochschulen weniger Bürokratie und mehr Autonomie."
Mit den Kriterien und Verfahrensregeln zur Systemakkreditierung habe der Akkreditierungsrat eine wichtige Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland eingeleitet.
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Achim Hopbach
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 33830060
Fax: (0228) 33830679
hopbach@akkreditierungsrat.de
www.akkreditierungsrat.de
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/07.10.08... - Kriterien für die Systemakkreditierung
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/07.10.08... - Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).