idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
19.10.2007 09:54

Informationen zum neuen Chemikalienrecht online

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Mitte September veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Seminar "Vorregistrierung und Registrierung unter REACH" in Dortmund. Als nationale Auskunftsstelle unterstützt die BAuA Firmen bei der Einführung und Umsetzung des neuen europäischen Chemikaliengesetzes, der so genannten REACH-Verordnung. REACH steht dabei für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals).

    Rund 200 Teilnehmende aus Industrie und Beratungsunternehmen nahmen die Gelegenheit wahr, um sich aus erster Hand über Besonderheiten der Registrierung und Vorregistrierung zu informieren. Hier treten seitens der Industrie insbesondere Fragen zur Behandlung von Polymeren, Naturstoffen und Zwischenprodukten auf. Zudem sollen unter REACH Stoffdaten gemeinsam genutzt werden. Auch der Übergang der Richtlinie 67/548/EWG zur REACH-Verordnung wirft Fragen bei den Betroffenen auf.

    Antworten geben die Vorträge des Seminars, die jetzt im Bereich Veranstaltungen unter http://www.reach-helpdesk.de ins Internet gestellt wurden. Sie stellen Inhalte und Zielsetzungen der REACH-Implementierungs-Projekte RIP 3.1 und RIP 3.10 vor.

    Die RIP-Leitfäden befinden sich in englischer Fassung unter http://ec.europa.eu/echa/home_en.html ECHA (Europäische Chemikalienagentur) beziehungsweise unter http://ecb.jrc.it/reach/rip ECB (European Chemicals Bureau) im Internet.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).