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25.07.2000 15:20

Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Vogtmann: Reisende sollten sich informieren

    Bonn, 25. Juli 2000: Exotische Souvenirs als bleibende Erinnerung an einen schönen Urlaub erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele Touristen wissen aber nicht, dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie auch Produkte daraus strengen Einfuhrbestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen - kurz WA - unterliegen. Dies gilt für die kunstvolle Elfenbeinschnitzerei ebenso wie für die am Strand gefundene Riesenmuschel oder den wertvollen Schlangenledergürtel.

    "Reisende sollten sich genau informieren, welche Tier- und Pflanzenarten geschützt sind und welche Bestimmungen für ihre Ein- und Ausfuhr gelten", empfiehlt der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Dr. Hartmut Vogtmann. "Das Bundesamt für Naturschutz berät hier gerne. Denn ohne gültige Einfuhrdokumente drohen die Beschlagnahme und Wegnahme des Exemplars sowie die Zahlung eines Bußgeldes".

    Sorgen bereitet es dem Präsidenten des BfN, dass die Verstöße gegen das WA in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen haben. Einen Grund für den Anstieg sieht Hartmut Vogtmann in der allgemeinen Zunahme der Fernreisen - gepaart mit einer immer noch nicht ausreichenden Information der Reisenden. Das Bundesamt für Naturschutz wird daher seine Aufklärungsarbeit in diesem Bereich weiter verstärken.

    Allein im Jahr 1999 fanden durch den deutschen Zoll 3.546 Aufgriffe mit geschützten Tier- und Pflanzenarten statt. Das sind fast 700 Fälle mehr als 1998. Bei über der Hälfte dieser Beschlagnahmen handelte es sich um typische Touristenmitbringsel, wie zum Beispiel Korallen, Fechterschnecken, Elfenbeinprodukte, Waren aus Reptilleder oder Schmuckstücke, die mit Elefantenhaar verziert sind. Aber auch lebende Tiere, die oftmals aus falsch verstandenem Mitleid auf exotischen Märkten gekauft werden, und Pflanzen, wie Orchideen, Kakteen und Luftnelken, werden immer wieder von den Zollbehörden eingezogen.

    "Als Reiseandenken bieten sich beispielsweise auch die meist sehr attraktiven Erzeugnisse des landestypischen Textil- und Keramikhandwerks an", rät Vogtmann.
    "Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für den Artenschutz und gegen dubiose Tier- und Pflanzensouvenirs".
    Hintergrund: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

    Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Um dieser Gefährdungsursache wirksam zu begegnen, wurde 1973 das ' Washingtoner Artenschutzübereinkommen' - kurz 'WA' genannt - geschlossen, das in Deutschland seit dem Jahr 1976 Rechtskraft besitzt. Dem WA sind mittlerweile über 150 Staaten beigetreten.

    Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES ) schützt derzeit etwa. 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten. Tiere und Pflanzen dieser Arten, aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse dürfen in der Regel nur mit einem CITES-Dokument ein- und ausgeführt werden. Zuständig für die Ausstellung einer solchen Genehmigung oder Bescheinigung beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist das Bundesamt für Naturschutz.

    Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim

    Bundesamt für Naturschutz
    Konstantinstrasse 110
    53179 Bonn
    Telefon 0228-8491-443
    Fax: 0228-8491-470

    oder auf der Homepage des BfN
    unter
    www.bfn.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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