Presse-Information Nr. 19 / 19. Oktober 2007
Die Bundesregierung und der Eid des Hippocrates
DGPPN strikt gegen Aushöhlung des Arztgeheimnisses
Die Bundesregierung und der Bundestag debattieren derzeit über einen Entwurf zu einem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 27.06.2007". Dieser Entwurf beinhaltet Regelungen, mit denen "Online-Durchsuchung" und verdecktes Abhören erleichtert werden sollen. Öffentlich diskutiert wird in diesem Zusammenhang überwiegend die Abwehr terroristischer Bedrohungen. Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) ist die damit mobilisierte Angst aber kein guter Ratgeber. Tatsächlich geht es um den weiten Bereich der "Bekämpfung von schwer ermittelbarer Kriminalität, Transaktions- und Wirtschaftskriminalität sowie von Straftaten, die unter Nutzung moderner Kommunikationstechnologien begangen werden".
Der "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Telekommunikationsüberwachung gewährleistet" bleiben. Dazu sollen "Beweisverwertungsverbote für solche Erkenntnisse, auf die sich die Zeugnisverweigerungsrechte der Geistlichen, Rechtsanwälte, Ärzte [...] erstrecken", dienen. "Angaben des Arztes über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen und damit auch das Gespräch mit dem Arzt stehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter dem Schutz des Grundgesetzes und derartige Informationen sind dem Zugriff der öffentlichen Gewalt grundsätzlich entzogen". Das soll durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gewährleistet werden, was "zur Unzulässigkeit einer Ermittlungsmaßnahme führt, wenn es um Informationen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder zumindest um kernbereichsnahe besonders sensible Informationen geht, die in einem Arzt-Patienten-Gespräch ausgetauscht werden". Die DGPPN befürchtet, dass hier dennoch verdeckt ermittelt werden soll, u.a. auch in Arztpraxen. Besonders prekär ist dabei, dass im Zweifelsfall erst nach der Ermittlungsmaßnahme die Verhältnismäßigkeit geprüft wird, ob die gesammelten "Erkenntnisse" tatsächlich strafprozessual verwertet werden dürfen.
Verhältnismäßigkeitsprüfung bedeutet ein Abwägen, also das Fehlen eindeutiger Grenzen. Deshalb wäre es fatal, wenn schon allein im Prozess der Verhältnismäßigkeitsprüfung die heimlich ermittelten Erkenntnisse thematisiert würden. Jedwedes verdecktes Ermitteln in Bereichen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, ist für die DGPPN nicht akzeptabel. Denn bereits im Eid der Ärzte, den Hippocrates vor über 2400 Jahren formuliert hat, heißt es: "Wenn es nicht verlautet werden soll, werde ich darüber schweigen und diese Angelegenheit als heiliges Geheimnis betrachten." Für die DGPPN wäre ein verdecktes Ermitteln in keiner Weise akzeptabel, insbesondere nicht im Zusammenhang mit psychischen Krankheiten, wobei nicht nur Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, sondern u.a. auch Hausärzte betroffen wären. Nach Auffassung der DGPPN muss dies ein gesellschaftliches Tabu bleiben. Deshalb fordert die Fachgesellschaft die handelnden Akteure auf, für einen dem Rechtsstaat angemessenen Weg zu suchen, um diejenigen, die Straftaten zu verheimlichen trachten, dingfest zu machen.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Jürgen Fritze
Arzt für Neurologie & Psychiatrie
Professor für Psychiatrie
Universität Frankfurt am Main
Gesundheitspolitischer Sprecher DGPPN
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde
D-50259 Pulheim
Asternweg 65
Tel. dienstl. (0221) 37662-70
Tel. / Fax (02238) 54781
Mobil-Tel. (0173) 5123250
Mobil-Tel. (0175) 5807199
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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