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29.10.2007 08:39

Verbraucherleitfaden hilft beim Schutz vor Produktpiraterie

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Billig will ich, denn man ist doch nicht blöd als Verbraucher. Doch für manches Schnäppchen gilt: Mehr Schein als Sein. In der Verpackung verbirgt sich dann ein Kuckucksei der Produkt- und Markenpiraten. Dabei geht der Verbraucher insbesondere bei Plagiaten und Fälschungen von Medikamenten und technischen Produkten hohe Risiken ein. Um die Gewinnspanne zu erhöhen, ignorieren die Fälscher häufig die grundlegenden Anforderungen der Produkt- und Gerätesicherheit. Wie sich solche unliebsamen Überraschungen vermeiden lassen, zeigt der Verbraucherleitfaden "Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt herausgegeben hat.

    Der Leitfaden für Verbraucher aus dem privaten und gewerblichen Bereich entstand im Rahmen der Studie "Möglichkeiten der Qualitätssicherung und -erkennung von Migrationsprodukten unter Berücksichtigung neuer Technologien", die das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag der BAuA durchgeführt hat.

    Mittlerweile sind nicht nur Luxusartikel, sondern Produkte aller Branchen vom Problem der Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Der Bogen spannt sich vom Haushaltartikel und Kinderspielzeug über Kosmetik und Medikamente bis hin zu Werkzeugen, Ersatzteilen und Maschinen. Insgesamt schätzt der Deutsche Industrie- und Handelstag den volkswirtschaftlichen Schaden durch Produktpiraterie in Deutschland auf jährlich etwa 30 Milliarden Euro. Auch der Verbraucher macht kein gutes Geschäft, wenn er für schlechte Produktqualität zahlt. Zudem ist die Gewährleistung bei Reklamationen garantiert ausgeschlossen. Zölle oder Bußgelder, die die Behörden auch nachträglich erheben können, machen die Schnäppchenjagd letztlich zu einem teuren Vergnügen.

    Damit sich Käufer vor Fälschungen und Plagiaten schützen können, gibt der Leitfaden Hinweise und Ratschläge. Bei sehr günstigen Angeboten im Internet, auf Flohmärkten oder bei Straßenverkäufen insbesondere in Urlaubsländern sollte der Käufer genau hinschauen. Fehlende oder fehlerhafte Produktinformationen und Garantieerklärungen gehören zu den deutlichen Warnsignalen. Andererseits werden Produktkennzeichen wie die europäische Konformitätserklärung "CE" oder das GS-Zeichen häufig gefälscht oder missbraucht. Über die ebenfalls im Rahmen des Forschungsprojektes entwickelte Internetplattform http://www.produktpiraterie.org besteht ein Zugang zu Datenbanken mit Produkten, bei denen gefälschte Kennzeichnungen entdeckt wurden. Zudem gibt die Broschüre Tipps für betrogene Verbraucher und führt in die Rechtssituation ein. Ausführlich stellt der Leitfaden Sicherungsmittel vor, mit denen sich Originale eindeutig identifizieren lassen.

    Der kostenlose Verbraucherleitfaden "Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie" kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service - Fax 0231.90 71 20 70, E-mail: info-zentrum@baua.bund.de. Eine PDF-Datei (1,1 MB) des Leitfadens befindet sich auf der BAuA-Homepage www.baua.de im Bereich Publikationen in der Rubrik Broschüren.


    Weitere Informationen:

    http://www.baua.de/nn_17886/de/Publikationen/Broschueren/A58.html__nnn=true Link zum Verbraucherleitfaden


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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