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09.11.2007 13:19

Der Preis des Schmerzes

Dr. Kristina R. Zerges Presse- und Informationsreferat
Technische Universität Berlin

    Dr. Stefan Müller wird für seine Dissertation "Überkompensatorische Schmerzensgeldbemessung?" gleich zweimal ausgezeichnet

    Bei einem Unfall ist die Höhe des Schadensersatzes für einen beschädigten PKW schnell ermittelt, bei einem immateriellen Schaden wie Schmerzen ist das schon schwieriger. Sollte die Höhe des Schmerzensgeldes davon abhängig gemacht werden, ob der Schädiger fahrlässig gehandelt hat oder nicht? Sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten eine Rolle spielen? Die Dissertation von Stefan Müller "Überkompensatorische Schmerzensgeldbemessung?" plädiert für eine saubere Trennung von Zivil- und Strafrecht. Bei der Bemessung von immateriellen Schäden sollten keine strafenden Elemente einfließen. Anlass für die Untersuchung war das "Zweite Gesetz zur Änderung des Schadensersatzrechts" aus dem Jahr 2002, welches mit tief greifenden Neuerungen gerade im Bereich des Schmerzensgeldes verbunden ist.
    Die Dissertation entstand während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Fachgebiet Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht an der TU Berlin. Im November 2006 wurde Stefan Müller an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam mit seiner Arbeit zum Dr. jur. promoviert.

    Gleich zweimal wurde Dr. Stefan Müller für seine Untersuchung ausgezeichnet. Zum einen erhält er den bundesweit ausgeschriebenen "Berliner Preis für Versicherungswissenschaft 2007". Der Preis wird von dem "Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin e. V." am 9. November 2007 verliehen.

    Außerdem ist Dr. Stefan Müller für seine Dissertation auch von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam mit einem Preis geehrt worden. Der "Wolf-Rüdiger-Bub-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" für das Studienjahr 2006/2007 wird ihm am 28.11.2007 überreicht.

    Dr. Stefan Müller, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften in Trier, Lausanne und Freiburg. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Freiburg und Berlin. Seit 2001 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Berlin im Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht (ehemals Fachgebiet Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht).

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Dr. Stefan Müller, Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht. Fakultät VII - Wirtschaft und Management, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Tel: 030/314-23113, E-Mail: stefan.mueller@ww.tu-berlin.de


    Weitere Informationen:

    http://www.pressestelle.tu-berlin.de/medieninformationen/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Verkehr / Transport, Wirtschaft
    regional
    Forschungsergebnisse, Personalia
    Deutsch


     

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