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25.08.2000 14:14

RUB-Strafrechtlerin Ellen Schlüchter verstorben

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Mit Trauer und Betroffenheit gibt die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bekannt, dass Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter am 21. August 2000 verstorben ist. Ellen Schlüchter hat sich insbesondere um die Verwirklichung einer neuen Studienordnung der Juristischen Fakultät verdient gemacht.

    Bochum, 25.08.2000
    Nr. 225

    RUB trauert um Prof. Dr. Ellen Schlüchter
    Engagierte und beliebte akademische Lehrerin
    Anerkannte Strafrechtlerin mit Schwerpunkt Rechtsvergleichung

    Mit Trauer und Betroffenheit gibt die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bekannt, dass Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter am 21. August 2000 verstorben ist. Ellen Schlüchter hat sich insbesondere um die Verwirklichung einer neuen Studienordnung der Juristischen Fakultät verdient gemacht. Ihre Kollegen, Schüler und Studenten haben sowohl in wissenschaftlicher als auch in persönlicher Hinsicht einen großen Verlust erlitten. Der Ruhr-Universität Bochum wir sie als engagierte Hochschullehrerin und liebenwürdiger Mensch in Erinnerung bleiben.

    Biographisches

    Ellen Schlüchter wurde am 26.04.1938 in Berlin geboren. Nach dem Abitur nahm sie im Mai 1958 das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf. Im Juli 1963 schloss sie ihr Studium mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Ihren Vorbereitungsdienst absolvierte sie von Dezember 1963 bis Juni 1967 in Baden-Württemberg bis zum Zweiten Juristischen Staatsexamen. Von Juli 1967 bis Mai 1974 stand sie zunächst als Assessorin, später als Richterin und Staatsanwältin, zuletzt als Spezialreferentin zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Aufgrund ihres sich verstärkenden Interesses an dogmatischen Fragen ließ sie sich im Mai 1974 als Staatsanwältin im Hochschuldienst an die Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen abordnen, wo sie im Oktober 1976 zum Dr. iur. promoviert wurde. Im Februar 1978 wechselte sie - wiederum im Wege der Abordnung - an die Juristische Fakultät der Universität Konstanz und wurde im April 1978 zur Gruppenleiterin befördert. Zudem war sie als Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät in Tübingen tätig. Dort habilitierte sie sich im Juni 1982 mit der Schrift "Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale im Strafrecht" und erhielt im Juli 1982 die venia legendi für die Fächer "Strafrecht und Strafprozessrecht". An dieser Fakultät übernahm sie vom Wintersemester 1982/83 bis März 1984 eine Lehrstuhlvertretung und erfüllte gleichzeitig ihr Lehrdeputat in Konstanz kraft Lehrauftrags.

    Vizepräsidentin in Würzburg - seit 1995 in Bochum

    Von April 1984 bis Mitte April 1987 war sie als Professorin an der Universität zu Köln und hernach bis April 1995 als Professorin an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg tätig. Im Oktober 1991 wurde sie dort zur Vizepräsidentin gewählt und im Oktober 1994 in ihrem Amt durch Wiederwahl bestätigt. Ihr wurde das Bundesverdienstkreuz verliehen. Seit Mai 1995 war Frau Professorin Schlüchter Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

    Expertin für den Vergleich europäischen Strafrechts

    Ihr Forschungsschwerpunkt lag einmal auf der grenzüberschreitenden Sicht der Dogmatik des Straf- und Strafprozessrechts. So wurde ihr Lehrbuch "KERNWISSEN. Strafprozessrecht" ins Dänische, Finnische, Griechische und Italienische übertragen. Übersetzungen ins Englische, Französische und Spanische sind in Vorbereitung. Forschungsziel ist eine rechtsvergleichende Gesamtdarstellung auf dem Wege zu einem einheitlichen Strafrecht in Europa.

    Einsatz für die Beschleunigung von Strafverfahren

    Ihr zweites Forschungsanliegen betraf dogmatisch-empirische, methodische und rechtspolitische Aktualisierungen. Hervorzuheben ist die im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Untersuchung zur "wirksameren Gestaltung des Beschleunigten Verfahrens".

    Strafrechtler multimedial ausbilden

    Der dritte Forschungsbereich galt der multimedialen Ausbildung im Strafrecht. Dieses bislang noch nicht abgeschlossene Projekt befasst sich mit der multimedialen Erfassung und Vermittlung strafrechtlicher Inhalte. Dabei geht es insbesondere darum, gerade Studierende der Anfangssemester darin zu schulen, aus dem schier unüberschaubaren Datenmaterial die für sie relevanten Informationen herauszufiltern. Erreicht werden soll dies mit der Kraft bewegter Bilder, die interaktiv die wichtigsten Fragen des Allgemeinen Teils (Strafrecht) zusammenfassen.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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