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03.12.2007 12:09

Bundesamt für Verbraucherschutz und Verbraucherzentrale Bundesverband stoppen Internet-Betrug an belgischen Verbrauchern

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Belgische Verbraucherschutzbehörde, Bundesamt für Verbraucherschutz und Verbraucherzentrale Bundesverband setzen grenzüberschreitende Verbraucherrechte durch

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) haben dafür gesorgt, dass eine in Deutschland betriebene Internetseite aus dem Netz genommen wurde, von der aus in Belgien online Flugtickets für Flüge verkauft wurden, die real nicht existierten.

    Das BVL wurde vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst für Wirtschaft (FÖD) gebeten, diesen Verstoß gegen die EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz abzustellen. Das BVL hatte daraufhin den Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragt, gegen den Betreiber der Internetseite tätig zu werden.

    Die Beauftragung Dritter mit der Durchsetzung der Verbraucherrechte durch das BVL ist im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vorgezeichnet. Danach soll das BVL als die in Deutschland zuständige Behörde bestimmte Verbände und Institutionen beauftragen, Verstöße innerhalb des EU-Binnenmarktes abzustellen.

    Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz trat Ende 2006 in Kraft. In Deutschland ist grundsätzlich das BVL dafür zuständig, die kollektiven Interessen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der Europäischen Union zu schützen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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