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21.09.2000 12:39

ÖJV und BfN einigen sich auf Empfehlungen zum Umgang mit Rabenvögeln

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Flächendeckende Bejagung von Aaskrähe, Elster und Eichelhäher ist nicht gerechtfertigt

    Bonn 21. September 2000: Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, und die Bundesvorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV), Elisabeth Emmert, haben sich heute auf sechs Empfehlungen zum künftigen Umgang mit Rabenvögeln geeinigt. Immer wieder war in der Vergangenheit aus Jagdkreisen eine stärkere Bejagung von Aaskrähen, Elstern und Eichelhähern zum Schutz anderer Singvogelarten gefordert und eine Studie des Bundesamtes, die die flächendeckende Jagd auf Rabenvögel aus ökologischen und naturschutzfachlichen Gründen ablehnt, kritisiert worden.
    In dem Gespräch zwischen BfN und ÖJV einigte man sich auf folgende Empfehlungen zum Umgang mit Aaskrähe, Elster und Eichelhäher:

    1. Eine flächendeckende Jagd auf Rabenvögel ist naturschutzfachlich nicht sinnvoll und dient nicht der Erhaltung der Artenvielfalt. Sie ist daher umgehend einzustellen.
    2. Es besteht kein sachlicher Grund, die Rabenvögel aus dem Schutz des Naturschutzrechts zu entlassen oder pauschale Regelungen für ihre Entnahme aus der Natur zu treffen.
    3. Politische Entscheidungen über ein Bestandsmanagement bei Rabenvögeln müssen wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Maßnahmen müssen lokal und zeitlich befristet sein und in ihrer Wirkung überprüft werden.
    4. Eine lokal und zeitlich begrenzte Tötung von Rabenvögeln kann unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dazu gehört, dass erhebliche Schäden in der Landwirtschaft oder eine Beeinträchtigung anderer Arten nachgewiesen werden, dass es keine Alternativen gibt und wissenschaftlich abgesicherte Erfolgsaussichten bestehen. Ist die Erhaltung einer bedrohten Art das Ziel der Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung), müssen die naturschutzfachlichen Kriterien erarbeitet werden, nach denen die Zweckmäßigkeit der Reduktion der einen Art zum Nutzen der anderen bewertet werden kann.
    5. Bestandsermittlungen von Rabenvögeln sind mit standardisierten Methoden durchzuführen. Populationsökologische Arbeiten sind wissenschaftlich abzusichern, bevor allgemeingültige Schlüsse daraus gezogen werden können.
    6. Um ungerechtfertigte Vorurteile gegenüber Rabenvögeln abzubauen, ist seitens des Naturschutzes und der ökologisch denkenden Jägerschaft verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten.

    Das Bundesamt für Naturschutz und der Ökologische Jagdverband vereinbarten in dem Gespräch auch ein gemeinsames Naturschutzprojekt. Darin soll der Zusammenhang zwischen dem Ökologischen Landbau und der Bestandsentwicklung von Niederwildarten untersucht werden.

    Weitere Informationen sind erhältlich bei:

    Ökologischer Jagdverband (ÖJV)
    Alte Poststr. 20, 57537 Wissen,
    Tel. 02742/91062-6, Fax. 02742/91062-8
    E-Mail: e.emmert@oejv.de

    Bundesamt für Naturschutz
    Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
    Tel. 0228/8491-280, Fax: 0228/8491-299


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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