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02.10.2000 08:42

Jahrestagung der Kanzler waehlt neue Bundessprecher

Leiterin Pressereferat Annette Bauer Abteilung für Hochschulkommunikation
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    Auf der Jahrestagung der Kanzler der deutschen Universitaeten, die vom 27. bis 29. September 2000 in Frankfurt an der Oder stattfand, wurde Thomas A. H. Schoeck, Kanzler der Friedrich-Alexander-Universitaet Erlangen-Nuernberg, einstimmig fuer drei Jahre zum Bundessprecher gewaehlt. Er wird damit Nachfolger von Prof. Dr. Hanns H. Seidler, dem Kanzler der Technischen Universitaet Darmstadt. Zu seinen Stellvertretern wurden Dorothee Dzwonnek, Kanzlerin der Universitaet Dortmund, und Christoph Ehrenberg, Kanzler der Universitaet Osnabrueck, gewaehlt.

    Thomas A. H. Schoeck hat Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre studiert und anschließend als wissenschaftlicher Assistent fuer Steuerrecht gearbeitet. Nach acht Jahren Taetigkeit in der Bayerischen Ministerialverwaltung ist er seit 1.10.1988 Kanzler der Friedrich-Alexander-Universitaet Erlangen-Nuernberg. Von 1996 bis 1999 war er Sprecher der Kanzler der bayerischen Universitaeten. Auf der Jahrestagung 1999 in Greifswald wurde er zum stellvertretenden Bundessprecher gewaehlt.

    Dorothee Dzwonnek hat Rechtswissenschaft studiert und war wissenschaftliche Mitarbeiterin fuer Zivilrecht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Ruhr-Universitaet Bochum. Seit 1987 war sie im Ministerium fuer Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Bereichen der Wissenschaftsverwaltung taetig, ehe sie am 15.4.1996 Kanzlerin der Universitaet Dortmund wurde.

    Christoph Ehrenberg ist nach einem Studium der Rechtswissenschaft in Muenster und einer Taetigkeit als Referent im Wissenschaftsministerium des Landes Niedersachsen seit November 1992 Kanzler der Universitaet Osnabrueck. Er war von 1997 bis 2000 Landessprecher der Universitaetskanzler in Niedersachsen. 1998 bis 1999 war er Mitglied der Expertenkommission zur Erarbeitung von Empfehlungen fuer ein neues niedersaechsisches Hochschulgesetz.

    Die Aufgabe des Bundessprechers besteht darin, zusammen mit seinen beiden Vertretern und dem aus den Landessprechern bestehenden Sprecherkreis auf Bundesebene die Interessen der Kanzler der Universitaeten als Leiter der Hochschulverwaltungen und als Verantwortliche fuer Haushaltsfragen und Angelegenheiten des nichtwissenschaftlichen Personals der Universitaeten zu vertreten, wobei die Kompetenzen in den einzelnen Laendern durchaus unterschiedlich zugeschnitten sind.

    Schwerpunkte der Arbeit des Sprecherkreises in den kommenden Jahren werden dabei sein:

    - Weitere Entwicklung und Koordinierung der DV-unterstuetzten Kosten- und Leistungsrechnung
    - Neue Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht fuer den Wissenschaftsbereich
    - Neuformulierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
    - Entwicklung von Benchmarks fuer Hochschulverwaltungen
    - Unterstuetzung der Internationalisierung der Universitaeten durch die Hochschulverwaltungen
    - Klaerung der Grundfragen der Besteuerung von universitaeren Leistungen
    - Neuordnung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Staates und der Universitaeten


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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