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07.03.2008 13:32

Für Wettbewerb und Autonomie - Hessische Universitäten stellen ihre hochschulpolitischen Forderungen vor

Meike Mossig Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Pressekonferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) am 7. März 2008 in Frankfurt am Main

    Den Stellenwert von Wissenschaft und Forschung für die Landespolitik haben die hessischen Universitäten angesichts der aktuellen politischen Gespräche zur Regierungsbildung zwischen den im neuen Landtag vertretenen Parteien deutlich gemacht. Die Präsidenten der fünf hessischen Universitäten und deren Sprecher, Prof. Dr. Stefan Hormuth, stellten am Freitag, den 7. März 2008, im Rahmen eines Pressegesprächs an der Universität Frankfurt die Forderungen der hessischen Universitäten an die Hochschulpolitik der kommenden Legislaturperiode vor. Hormuth erläuterte die Auffassungen der KHU in zentralen hochschul- und wissenschaftspolitischen Themenfeldern, über die sich die KHU zuvor in einem Positionspapier abgestimmt hatte. Dieses Positionspapier wird nun den im Landtag vertretenen Parteien zugehen. Das Ziel der KHU ist die Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Universitäten in Lehre und Forschung. Hormuth nannte die Themen Finanzierung und Infrastruktur, Weiterentwicklung des hessischen Hochschulrechts sowie die Lehrerausbildung. Er äußerte seine Erwartung, dass die Parteien, die zu Gesprächen an einer Regierungsbildung bereit sind, ihren Willen zur Gestaltung der künftigen Hochschulpolitik deutlich machen.

    Finanzielle Sicherung der hessischen Universitäten und ihrer Infrastruktur:
    Die KHU setzt sich nachdrücklich für die finanzielle Sicherung der hessischen Universitäten und ihrer Infrastruktur ein. Hormuth verwies auf den Anspruch des Bundeslands Hessen, das Bildungs- und Wissenschaftsland Nr. 1 in Deutschland zu werden. Aktuell liege Hessen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei den Ausgaben für Universitäten je Studierenden jedoch deutlich unter dem Durchschnitt der alten Flächenländer (Hessen: 7.130 €; Baden-Württemberg [Spitze]: 8.960 €; Durchschnitt: 8.310 €). Insbesondere rangierten die in der Exzellenzinitiative besonders erfolgreichen süddeutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern bei diesen Ausgaben mit deutlichem Abstand vor Hessen. Vor diesem Hintergrund sei es unerlässlich, dass die positiven Ansätze und Anstrengungen in der Hochschulpolitik in der ausgelaufenen Legislaturperiode uneingeschränkt fortgeführt und die Grundfinanzierung weiter verbessert werde.
    Hormuth nannte konkret die Programme HEUREKA und LOEWE, mit denen der gravierende bauliche Sanierungsrückstau aufgelöst und die wissenschaftliche Schwerpunkt- und Profilbildung vorangebracht werden soll. "Die erfolgten Startschüsse zum HEUREKA-Programm mit insgesamt 3 Mrd. € bis zum Jahr 2020 sowie zum LOEWE-Programm mit langfristig 90 Mio. € pro Jahr zeigen, dass auf Landesebene die Notwendigkeit erkannt worden ist, vorhandene Wettbewerbsnachteile der hessischen Universitäten abzustellen", erklärte der KHU-Sprecher Prof. Stefan Hormuth.
    Über LOEWE erfolge die notwendige Stärkung der Forschungskompetenz. Dies sei von grundlegender Bedeutung, weil innerhalb der bisherigen Grundfinanzierung der Universitäten die Forschung keinen angemessenen Stellenwert gehabt habe. Abgesehen von LOEWE und HEUREKA forderte der KHU-Sprecher zugleich eine Verbesserung der universitären Grundfinanzierung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten nachhaltig zu sichern. Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mittel für Neuberufungen, für die Finanzierung der grundlegenden Lehr- und Forschungsinfrastrukturen oder für die Beschaffung moderner wissenschaftlicher Geräte seien nicht ausreichend. Hormuth betonte, der nominale Aufwuchs der Hochschulhaushalte in den vergangenen Jahren habe zur Lösung dieser Probleme nicht wesentlich beitragen können. Diese Erhöhungen seien im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Umsetzungen im Zuge der Neuen Verwaltungssteuerung und der budgetären Neukonzeption der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung erfolgt sind. Hinzu komme, dass die Besoldungs- und Tariferhöhungen den realen Handlungsspielraum der Universitäten weiter minderten, da das Land aufgrund der Regelungen im Hochschulpakt nur einen Teil dieser Mittel zur Verfügung stellen wird.

    Studienbeiträge:
    Der KHU-Sprecher ging auch auf das Thema Studienbeiträge ein: In den vergangenen Jahren sei deutlich geworden, dass die dringend erforderliche Stärkung der Qualität der Lehre nur durch erhebliche finanzielle Zusatzmittel zu finanzieren sei. Die Landesregierung habe sich entschlossen, den Hochschulen diese Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre auf dem Weg von Studienbeiträgen zuzuführen. Insgesamt seien den Hochschulen netto mehr als 100 Mio. € zugeflossen, die ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt worden sind.
    Zum einen fordern die Universitäten deshalb, dass diese Mittel - auch im Falle einer Entscheidung gegen die Studienbeiträge - in voller Höhe erhalten bleiben. Nur so sei zu verhindern, dass die hessischen Hochschulen gegenüber anderen Bundesländern im nationalen Wettbewerb, aber auch im internationalen Wettbewerb weiter zurückfallen.
    Unabdingbar sei, dass ein Ersatz der Studienbeiträge durch Landesmittel ausschließlich der Qualität der Lehre zukomme und nicht die Universitäten zwinge, noch größere Zahlen von Studierenden unter unzureichenden Bedingungen aufzunehmen: "Es geht bei diesen Mitteln um eine Verbesserung der Studienbedingungen, nicht um eine quantitative Ausweitung von Studienplätzen", so KHU-Sprecher Stefan Hormuth.

    Vor diesem Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts ein wichtiges Anliegen der KHU: Auch außerhalb des Bereichs der Personalverstärkung aus Studienbeiträgen sollte sich die Kapazitätsfestlegung der Universitäten künftig nicht mehr am Grundsatz der alten NC-Rechtsprechung zum "Kapazitätserschöpfungsgebot" und einer gerade noch hinnehmbaren Ausbildungsqualität orientieren. Eine Weiterentwicklung des geltenden Kapazitätsrechts hatte das Land Hessen bereits im aktuellen Hochschulpakt 2006-2010 zugesagt.

    Zukunft der Lehrerausbildung:
    Für die Zukunft der Lehrerausbildung sehen die hessischen Universitäten im konsekutiven Studiengangsmodell (Bachelor/Master) eine große Chance, die Lehrerausbildung weiterzuentwickeln. Hormuth: "Zwar wurden mit der Einführung von Modulen und Leistungspunkten erste Elemente der neuen Studiengangsstruktur eingeführt, gleichzeitig jedoch durch den Verzicht auf ein gestuftes Studiengangsmodell und der Beibehaltung des Staatsexamens die zentrale Studienreform ausgeklammert." Um zu vermeiden, dass die Lehrerausbildung aus der Studienstrukturreform herausfalle, müsse auch für diese Studiengänge ein gestuftes Modell mit den Abschlüssen Bachelor und Master entwickelt und implementiert werden. Angesichts der bundesweit zu beobachtenden Heterogenität bei der Einführung gestufter Lehramtsstudiengänge schlägt die KHU in ihrem an die Parteien gerichteten Positionspapier die hierfür notwendigen Verfahrensmöglichkeiten vor.

    Hochschulrecht und Hochschulautonomie:
    Die Weiterentwicklung des hessischen Hochschulrechts unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit der Hochschulautonomie ist ein weiteres zentrales Anliegen der KHU. Hierbei gelte es auch, die von einzelnen Universitäten - wie der TU Darmstadt und der Goethe-Universität - eingeschlagenen Wege und vom Gesetzgeber beschlossenen Verfasstheiten zu respektieren. Da das geltende HHG Ende 2009 außer Kraft trete, sei zügig mit gemeinsamen Beratungen zu einer Novellierung zu beginnen.

    "Die hessischen Universitäten haben in den letzten Jahren ihre Reformfähigkeit unter Beweis gestellt", bekräftigte Prof. Hormuth. Die Erfolge und Reformprozesse dürften in der gegenwärtigen Situation nicht gefährdet werden. Die KHU möchte im konstruktiven Gespräch mit der künftigen neuen Landesregierung die Kontinuität dieser positiven Entwicklung sicherstellen. Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Universitäten hänge eng mit der Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen und damit auch der Grundlagen des künftigen Hochschulpakts zusammen.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Stefan Hormuth
    Sprecher der KHU
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Ludwigstraße 23, 35390 Gießen
    Telefon: 0641 99-12000, Fax: 0641 99-12009
    E-Mail: Stefan.Hormuth@uni-giessen.de

    Andreas Schulte M.A., Dipl.-Journ.
    Persönlicher Referent des Präsidenten
    Telefon: 0641 99-12005, Fax: 0641 99-12009
    E-Mail: Andreas.Schulte@uni-giessen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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