AG der Ständigen Kommission für Organtransplantation der BÄK feilte in Augsburg an Richtlinien.
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Als Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) war Prof. Dr. Henning Rosenau - Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin und Biorecht sowie Mitglied des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg - Anfang März Gastgeber einer Arbeitsgruppe dieser Ständigen Kommission, die sich mit konkreten Fragen des klinischen Alltags im Transplantationskontext auseinandersetzt.
Die knappe Ressource Organ
Organe sind in Deutschland aufgrund einer nach wie vor zu geringen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung Mangelware. Umso existentieller ist eine sachgerechte und gerechte Verteilung der knappen Ressource Organ. Das Transplantationsgesetz geht vom Stand der medizinischen Erkenntnisse aus und hebt insbesondere auf die Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit ab. Aber wie sieht der Stand der medizinischen Erkenntnisse im konkreten Fall aus?
Das kranke Kind oder der andernfalls Sterbende?
Sollen ein Kind bevorzugt ein gut erhaltenes Organ bekommen, weil seine körperliche und seelische Entwicklung ohne Transplantation besonders gestört werden würde? In welchem Umfang soll in die Verteilungsentscheidung die Gewebeübereinstimmung einfließen, die besonders hoch mit dem Transplantationserfolg korreliert? Muss in lebensbedrohlichen Situationen nicht auch dann möglichst sofort eine Niere bereitstehen, wenn die Gewebeübereinstimmung weniger gut ist als bei anderen wartenden Patienten?
Klar strukturierte Neufassung der Richtlinien
Die Augsburger Sitzung der Arbeitsgruppe der Ständigen Kommission der BÄK, die nicht nur für den Rechtswissenschaftler Rosenau, sondern auch für den Mediziner Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel - Leiter des Transplantationszentrums am Klinikum Augsburg und Mitglied des Deutschen Ethikrates - ein "Heimspiel" war, diente dem Zweck, die Neufassung der Richtlinien für diese Fragen des klinischen Alltags voranzutreiben, die von der Aufnahme in eine Warteliste bis zur Verteilung der Organe reichen. Durch ständige Einzelergänzungen in den vergangenen Jahren sind diese Richtlinien sehr unübersichtlich geworden. In Augsburg wurde nun der letzte Schliff an eine klare neue Struktur gelegt.
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Ansprechpartner:
Prof. Dr. Henning Rosenau
Telefon 0821/598-4560
henning.rosenau@jura.uni-augsburg.de
Der Straf-, Medizin- und Biorechtler Professor Henning Rosenau war Gastgeber der Augsburger Arbeitss ...
Foto: privat
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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