52. Deutsche Pflanzenschutztagung in München
Nach der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro hat die EU eine Öko-Audit-Verordnung verabschiedet, mit der sich Wirtschaftsbereiche freiwillig einer Prüfung unterziehen können. Dabei wird die Firma nach verschiedenen Kriterien, vor allem in Hinblick auf den Umweltschutz, beurteilt. Bauernhöfe und Gärtnereien waren bisher davon ausgenommen, sollen aber in einer neuen EU-Verordnung ebenfalls angesprochen werden.
Im Bereich der Forstwirtschaft, aber auch des Zierpflanzenbaus gibt es bereits solche Kriterien. Dr. Uwe Meier von der Biologischen Bundesanstalt wies auf der 52. Deutschen Pflanzenschutztagung in München auf seinen 46 Punkte umfassenden Kriterienkatalog hin, den er bereits vor mehreren Jahren zusammengestellt hatte. Wenn die EU ihre neue Verordnung verabschiedet hat, muss ein ähnlicher Katalog für alle Agrarzweige aufgestellt werden. Dabei stellt sich jedoch die Frage nach dem finanziellen und organisatorischen Aufwand. Eines ist jedoch sicher, die Leistungen des Pflanzenschutzes würden im Bereich des Umweltschutzes transparenter werden und damit neue Impulse für einen reduzierten Pflanzenschutzmitteleinsatz und den biologischen Pflanzenschutz geben. (BBA)
Siehe Seite 226, Mitteilungen aus der Biologischen Bundesanstalt (Tagungsband) Nr. 376
Vortrag Nr. 229 am 11. Oktober 2000, Sektion 40
http://idw.tu-clausthal.de/public/zeige_pm.html?pmid=25148
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Informationstechnik, Meer / Klima, Politik, Recht, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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