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16.04.2008 14:39

Krankenhausfusion Greifswald und Wolgast zulässig

Constanze Steinke Steinke + Hauptmann, PR- und Medienagentur GmbH
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erklärt Fusionskontrolle für unzulässig

    In der heutigen mündlichen Verhandlung des Kartellsenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wurde die Fusion von Universitätsklinikum Greifswald und Kreiskrankenhaus Wolgast im Jahr 2005 als zulässig erklärt", informierte Gunter Gotal, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Greifswald. Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamtes, das die Fusion Ende 2006 untersagt hatte, seien schon die Voraussetzungen einer Fusionskontrolle nicht gegeben gewesen. "Einer Kontrolle durch das Bundeskartellamt hätte es nicht bedurft", teilt das OLG die Auffassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das formale Urteil wird am Mittwoch, dem 7. Mai 2008, in Düsseldorf verkündet.

    Bildungsminister Henry Tesch sowie der Aufsichtsratsvorsitzende des Universitätsklinikums, Staatssekretär Udo Michallik, beglückwünschten den Vorstand des Universitätsklinikums und den Landkreis Ostvorpommern zu diesem Ergebnis. "Ich bin sehr zufrieden, dass der Kartellsenat eine positive Entscheidung im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung beider Krankenhaus- und Forschungsstandorte zum Wohle der Patienten, der Universität und der Region getroffen hat. Ich hoffe nun auf eine ebenso positive Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers im Verfahren zur Erteilung einer Ministererlaubnis, das eng durch das Bildungsministerium und konstruktiv durch den Wissenschaftsrat, dem mein besonderer Dank gilt, begleitet wurde", sagte Tesch.

    Der Kaufmännische Vorstand des Universitätsklinikums Greifswald, der heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Wolgast, Michael Kulle, an der Verhandlung in Düsseldorf teilnahm, sieht damit den Weg für einen Zusammenschluss der beiden Häuser geebnet. Gleichzeitig zeigte sich Gunter Gotal enttäuscht, dass das Bundeskartellamt trotz zweijähriger Verfahrenszeit in Erwägung zieht, gegen das klare Urteil weitere Rechtsmittel einzulegen.

    Vor diesem Hintergrund liegt die Hoffnung auf eine schnelle endgültige Klarheit insbesondere in der in dieser Woche bzw. zeitnah zu erwartenden Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Fusionssondererlaubnis. Im Dezember letzten Jahres hatte das Universitätsklinikum Greifswald zusätzlich und vorsorglich ein Verfahren auf Erteilung einer Ministererlaubnis für die Fusion durch den Bundeswirtschaftsminister angestrengt. Auch dort rechnet der Kaufmännische Direktor, der sich heute über das Urteil des OLG sehr erleichtert zeigte, mit einer positiven Entscheidung. Auch die Landrätin des betroffenen Kreises Ostvorpommern, Dr. Barbara Syrbe, hofft nun auf ein Ende der langen Verunsicherungsphase, vor allem für die Mitarbeiter der Klinik. "Wir brauchen die Planungssicherheit, um die Zukunft des Landkreises vernünftig gestalten zu können. Nach über zwei Jahren Aufregung und einem enormen Aufwand ist der heutige Tag ein großer Erfolg für die Region Vorpommern", so die Landrätin.

    Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH
    Geschäftsführer: Michael Kulle
    Chausseestraße 46, 17438 Wolgast
    T +49 3836 257-200
    F +49 3836 257-202
    M +49 151-12 100 644
    E kkhw@kreiskrankenhaus-wolgast.de
    http://www.kreiskrankenhaus-wolgast.de

    Universitätsklinikum Greifswald
    Kaufmännischer Direktor: Gunter Gotal
    Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald
    T +49 3834 86-51 00
    F +49 3834 86-50 01
    E kd.gotal@uni-greifswald.de
    http://www.klinikum.uni-greifswald.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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