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30.04.2008 12:33

REACH-Info 4: Neustoffe und REACH

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Neustoffe unter REACH anmelden

    Als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Umsetzung der sogenannten REACH-Verordnung. Mit den Broschüren der Reihe REACH-Info beantwortet die BAuA häufig gestellte Fragen der Wirtschaft. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 4: Neustoffe und REACH" veröffentlicht.

    Das vierte REACH-Info geht auf die Anmeldung von Neustoffen ein. Neustoffe sind chemische Stoffe, die nicht im Altstoffverzeichnis der Europäischen Gemeinschaften (EINECS) gelistet sind. Seit 1982 mussten diese Stoffe bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates angemeldet werden, bevor sie in Mengen über 10 Kilogramm jährlich auf den europäischen Markt kommen dürfen. Bis Ende 2007 lagen in der Europäischen Union rund 8.000 Anmeldungen von Neustoffen vor. Mehr als jede vierte kam aus Deutschland und wurde bei der BAuA als Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz gemeldet. Unter REACH wird sich das Verfahren ändern.

    Alle bei der BAuA bis zum 31. Mai 2008 nach altem Recht (Richtlinie 67/548/EWG) angemeldeten neuen Stoffe gelten als registriert unter REACH. Gemäß REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki ab 1. Juni 2008 für die Registrierung von Neustoffen zuständig.

    REACH-Info 4 informiert deshalb über den Übergang von Neustoffanmeldungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Dabei wendet sich die Broschüre insbesondere an Unternehmen, die erst kürzlich einen Stoff angemeldet haben oder deren Stoffe in letzter Zeit Mengenschwellen überschritten haben. Sie erhalten Erläuterungen, wie von der deutschen Anmeldestelle angeordnete Prüfprogramme unter REACH weitergehen und abgeschlossen werden. Anhand von Beispielen lassen sich die verschiedenen Situationen der Anmeldung gut nachvollziehen. Auszüge aus der REACH-Verordnung, Linklisten und ein umfangreiches Glossar runden das neue REACH-Info ab.

    Die kostenlose Broschüre "REACH-Info 4: Neustoffe und REACH" befindet sich als Download im PDF-Format (284 KB) auf der Webseite: http://www.reach-helpdesk.de oder kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service - Fax 0231.90 71 20 70, E-mail: info-zentrum@baua.bund.de.

    Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.


    Weitere Informationen:

    http://www.baua.de/nn_5846/sid_F766C3ADD14C3087BD0A27772B9376E7/de/Publikationen... Link zum Volltext der Broschüre "REACH-Info 4: Neustoffe und REACH"


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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