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05.05.2008 19:44

Veto gegen G-BA-Beschluss: Therapieerhalt für Kinder mit Diabetes

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Bochum, 5. Mai 2008 - Der Protest der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) sowie zahlreicher weiterer Verbände und Selbsthilfegruppen scheint sich zu lohnen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Diabetes mellitus Typ 1 werden auch weiterhin kurzwirksame Analoginsuline von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen.

    Die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger haben sich - zumindest teilweise - für die Interessen von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 entschieden: Das Bundesgesundheitsministerium wird in den nächsten Tagen ein Veto gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Februar 2008 verkünden. Während der Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft in München mit rund 7 300 Teilnehmern wurde dies jetzt aus Kreisen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bekannt.

    In seinem Beschluss hatte der G-BA empfohlen, kurzwirksame Analoginsuline für Menschen mit Diabetes Typ 1 aus der Erstattung auszuschließen, solange diese teuerer sind als Humaninsulin. Ausnahmen sollte es nur für Patienten geben, die allergisch auf Humaninsulin reagieren oder bei denen damit keine stabile Stoffwechsellage erreicht werden kann.

    Seit Bekanntwerden des G-BA-Beschlusses hatten die DDG als wissenschaftliche Fachgesellschaft, Diabetes-Verbände, Selbsthilfegruppen und Elterninitiativen in vielen Aktionen gegen dessen politische Umsetzung protestiert. Nach Meinung der DDG wäre diese ein schwerwiegender Rückschritt im deutschen Gesundheitswesen - insbesondere, da das Verfahren zur Arzneimittelbewertung nicht im Einklang mit internationalen Standards steht. Vor allem die Kinderdiabetologen mit ihrem Sprecher Professor Dr. med. Thomas Danne, Vize-Präsident der DDG, hatten bereits im Vorfeld der G-BA-Entscheidung darauf hingewiesen und entsprechende wissenschaftliche Stellungnahmen vorgelegt. Auch die Internationale Diabetes Federation (IDF) kritisierte den deutschen Alleingang, der allen Patienten, vor allem Kindern, das Leben mit Diabetes erschwert. So zeigt der Vergleich mit den europäischen Nachbarländern, dass in Deutschland schon heute wenig Analoginsuline verordnet werden.

    Am 13. März 2008 demonstrierten deswegen Patienten - viele davon Kinder -, Angehörige, Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger sowie Diabetesberater gegen die geplanten Änderungen. Ministerin Ulla Schmidt hatte einen Tage vor der angekündigten Demonstration in einer Pressemitteilung reagiert. Darin zeigt Schmidt Verständnis für die Befürchtungen der Eltern diabeteskranker Kinder und sagte unter anderem: "Ich werde mich deshalb sehr dafür einsetzen, dass die Verordnung weiterhin nach rein medizinischen Gesichtspunkten getroffen werden kann". Dieser Aussage sollen jetzt mit dem Veto gegen den G-Ba-Beschluss Taten folgen.

    Zumindest Menschen mit Diabetes Typ 1 bis 18 Jahre können nun erstmal aufatmen. Abzuwarten bleibt noch, ob Erwachsene mit Diabetes Typ 1 weiterhin die für sie beste Therapie wählen können.

    Kontakt:
    Pressestelle DDG
    Beate Schweizer
    Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
    Tel.: 0711 8931 295, Fax: 0711 8931 167
    Schweizer@medizinkommunikation.org


    Weitere Informationen:

    http://www.ddg2008.de
    http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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