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13.05.2008 11:30

BVL genehmigt Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Universität Rostock die Freisetzung von gentechnisch verändertem Sommerweizen genehmigt. In den Gemeinden Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) dürfen zwischen 2008 und 2010 auf maximal 72 Quadratmetern je Standort und Jahr gentechnisch veränderte Weizenpflanzen kultiviert werden. Der Weizen ist nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen und muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden.

    Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Die Versuchsfläche wird im Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen Weizenfelder angelegt. Außerdem wird die Freisetzungsfläche mit einer Mantelsaat aus gentechnisch nicht verändertem Weizen umgeben. Hierdurch wird in Verbindung mit weiteren Auflagen des Genehmigungsbescheides die bei einem Selbstbestäuber wie Weizen ohnehin geringe Möglichkeit des Auskreuzens weiter minimiert. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut muss gekennzeichnet und getrennt von konventionellem Weizen gelagert werden. Damit Wildtiere keine Weizenkörner verschleppen können, wird die Fläche vom Antragsteller engmaschig eingezäunt und während der Aussaat und des Heranreifens der Körner mit einem Vogelnetz geschützt. Nach der Ernte wird das Weizenstroh auf der Freisetzungsfläche flach in den Boden eingearbeitet, um die Keimung eventuell ausgefallener Samenkörner zu erleichtern. Die Fläche muss während zweier Jahre nach dem Versuch auf nachwachsenden Weizen kontrolliert werden. Sollte während des letzten Jahres der Nachkontrolle gentechnisch veränderter Weizen nachgewachsen sein, so ist die Kontrolle um ein Jahr zu verlängern. Für die Überwachung der im Bescheid enthaltenen Bestimmungen sind Behörden der Bundesländer verantwortlich.

    In dem Freilandversuch sollen gentechnisch veränderte Weizenlinien untersucht werden, die gegen einen das Getreide befallenden Pilz, den Weizenflugbrand, resistent sind. Das übertragene Gen entstammt einem Virus, das in einem Schaderreger des Mais, dem Maisbeulenbrand, zu finden ist.

    Die gleichen gentechnisch veränderten Weizenlinien wurden im Jahre 2004 bereits in einem Feldversuch durch die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich in der Schweiz freigesetzt. In dem jetzt genehmigten Versuch sollen weitere Daten zur Pilzresistenz des gentechnisch veränderten Weizens unter praxisnahen Anbaubedingungen erhoben werden.

    Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben. Die rund 7400 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Robert-Koch-Institutes berücksichtigt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und des Julius-Kühn-Institutes in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurden fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eingeholt und berücksichtigt.

    Hintergrundinformation
    Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

    In Deutschland ist bislang nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810 des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er wurde im Jahr 2007 auf rund 2700 Hektar angebaut. Dies entspricht rund 0,15 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland.

    Informationen zu Auflagen bei Freisetzungen
    Allgemeine Informationen zu den bei Freisetzungen erteilten Auflagen sind online verfügbar unter www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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