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19.06.2008 09:55

Nächstes "Hochschulquartett" an der Bucerius Law School zum Thema "Unter Wert - Gehaltsdumping bei Professoren?"

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    "Das Hochschulquartett - Wissenschaft zur Diskussion" wird 2008 live zur Prime Time aus der Bucerius Law School in Hamburg übertragen.

    Die nächste Sendung findet statt am

    Freitag, 27. Juni,
    19.15 bis 20.00 Uhr
    im Moot Court der Bucerius Law School,
    Jungiusstr. 6, Hamburg.

    Das Thema lautet:
    "Unter Wert - Gehaltsdumping bei Professoren?"

    Auf dem Podium diskutieren:
    - Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig,
    - Prof. Dr. Dieter Lenzen, Präsident der Exzellenz-Hochschule FU Berlin,
    - Prof. Dr. Michael Stawicki, Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg,
    - Dr. Norbert Sack, Egon Zehnder International.

    Die Diskussion moderieren Prof. Dr. Christian Floto (Deutschlandfunk) und Dr. Michael Kröher (manager magazin).
    Um 20.00 Uhr endet die Live-Übertragung. Die Diskussion mit dem Publikum wird bis 20.20 Uhr fortgesetzt. Beim anschließenden Empfang besteht die Möglichkeit, einzelne Aspekte im Gespräch zu vertiefen.

    Interessierte Zuschauer melden sich bitte an bei kristina.dieter@law-school.de.

    Vertreter der Medien sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen (Einlass bis 19.05 Uhr). Bitte melden Sie sich in der Pressestelle der Bucerius Law School an.

    Im internationalen Vergleich verdienen Forscher an Hochschulen und Einrichtungen der Wissenschaft in Deutschland deutlich weniger als beispielweise in den Niederlanden, der Schweiz oder in den USA. Die Diskussion um die Gehälter des wissenschaftlichen Personals hat in letzter Zeit an Schärfe zugenommen. Zwei bedeutende Veränderungen im deutschen Hochschulsystem tragen hierzu bei: der Exzellenzwettbewerb sowie die neue leistungsbezogene Bezahlung von Professorinnen und Professoren.

    Bislang steigt das Gehalt nach der alten Besoldungsordnung im Zweijahres-Rhythmus. Die neue Festvergütung kann allenfalls durch Zulagen erhöht werden. Kam ein früherer C4 Professor (Lehrstuhl, Ordinarius) bei entsprechend langer Zugehörigkeit auf bis zu 6359 Euro Grundgehalt (Brutto), erhält ein heute nach W3 berufener Lehrstuhlinhaber 4865 Euro, unabhängig von Lebens- und Berufsjahren. Handelt es sich dabei sogar nur um eine nach W2 vergütete Professur, muss er mit 4006 Euro Vorlieb nehmen. Zum Vergleich: Eine nach A13 besoldete Grundschullehrerin bringt es nach entsprechender Dienstzugehörigkeit auf bis zu 4038 Euro Bruttogehalt. Ein Juniorprofessor geht mit noch weniger Geld nach Hause; er verdient 3507 Euro.

    Zwar können leistungsabhängige Zulagen hinzukommen; diese werden jedoch in der Regel zeitlich befristet für bestimme Erfolge oder erreichte Zielvereinbarungen von der Hochschulleitung gewährt. Das noch größere Problem stellen insofern dauerhafte Zulagen und vor allem deren Ruhegehaltsfähigkeit dar. Da auch diese aus dem Hochschuletat bestritten werden müssen, gibt es für viele Hochschulen hier nur noch wenig Gestaltungsspielraum.
    Dies alles stellt die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im internationalen Vergleich, in Frage. Wie kann also eine Professur an einer deutschen Hochschule attraktiv gemacht werden?

    Weitere Termine 2008: Freitag, 26. September, Donnerstag, 11. Dezember, jeweils 19.15 bis 20.00 Uhr an der Bucerius Law School.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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