Frauen an die Spitze
RUB entwickelt Gleichstellungskonzept
Gleichstellung: eine Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen
Ihre jahrelangen, erfolgreichen Aktivitäten und Maßnahmen, den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, hat die Ruhr-Universität Bochum jetzt in einem umfassenden Gleichstellungskonzept zusammengestellt: Es fasst die Ist-Situation zusammen und beschreibt die geplanten Schwerpunkte für die nächsten Jahre. Ziel ist zum Beispiel, mindestens jede vierte der bis 2013 planmäßig freiwerdenden Professuren an der Ruhr-Universität mit einer Frau zu besetzen. Mit ihrem Gleichstellungskonzept hat sich die Ruhr-Universität in dieser Woche im so genannten "Professorinnen-Programm" des Bundes und der Länder beworben. Das Konzept steht im Internet unter
http://www.rub.de/gleichstellung
Gleichstellung auf allen Qualifikationsstufen
Das Rektorat der RUB hat das Gleichstellungskonzept für die Universität Anfang Juni beschlossen. Besonderes Merkmal ist, dass die Universität Gleichstellung als Querschnittsaufgabe betrachtet und in alle Entscheidungsstrukturen und Verwaltungsprozesse integriert. Das zahlt sich bereits aus: Mit neun zusätzlichen Professorinnen im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 weist die Ruhr-Universität von allen Universitäten in Nordrhein-Westfalen die höchste Steigerungsrate beim Anteil der Professorinnen auf. Diesen Erfolg verdankt sie ihren vielfältigen gleichstellungsori¬entierten Maßnahmen und einer kontinuierlichen Berufungspolitik. Das Bochumer Konzept setzt jedoch nicht nur auf der Ebene wissenschaftlicher Spitzenpositionen an. Fest verankert sind weitere Maßnahmen für eine verbesserte Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qua¬lifikationsstufen.
Das "Professorinnen-Programm"
Mit insgesamt 150 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Anschubfinanzierung zu Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Ziel ist, den Anteil von Wissenschaftlerinnen vor allem in Spitzenpositionen zu erhöhen. Je Hochschule können bis zu drei Erstberufungen von Frauen über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt 150.000 Euro jährlich, die je zur Hälfte Bund und Land tragen. Um an dem millionenschweren Programm teilnehmen zu können, müssen die Hochschulen unter anderem ihre Gleichstellungsbemühungen und ihre bisherigen Erfolge nachweisen.
Weitere Informationen
Dr. Christina Reinhardt, Tel: 0234/32-28850, E-Mail christina.reinhardt@rub.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch

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