Schwergewicht der Arbeit von Bogdandys liegt in der wissenschaftlichen Beratung - "Ideengeber, was man machen sollte, und Instanz, die auch die rechtlichen Grenzen zeigt"
Die neu gegründete europäische Grundrechteagentur in Wien hat den Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Prof. Dr. Armin von Bogdandy, in ihren wissenschaftlichen Beirat berufen. "Die Aufgabe ist interessant, da ich in diesem Bereich forsche, und es ist vielleicht auch für die Universität Heidelberg nützlich, wenn ihre Mitglieder in europäischen Institutionen mitarbeiten", kommentierte von Bogdandy in Heidelberg. Rektor Prof. Dr. Bernhard Eitel gratulierte dem Rechtswissenschaftler im Namen der Ruprecht-Karls-Universität und wünschte ihm den größtmöglichen Erfolg bei seiner Arbeit.
Die im Februar 2007 in Wien gegründete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte beobachtet die Grundrechtssituation in der Europäischen Union und hat den Aufbau von Netzwerken von nationalen Organisationen zum Ziel, die sich mit Grundrechten befassen. Besonders streitig ist, in welchem Umfang sie die allgemeine Grundrechtsituation in den Mitgliedstaaten beobachten soll. Manche Mitgliedstaaten lehnen dies vehement ab.
"Abstrakt geht es um die Bekämpfung 'rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Phänomene' sowie den 'Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten'", hatte Armin von Bogdandy in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 28. Februar 2008 geschrieben. Die verfassungspolitische Schlüsselfrage folgte sofort: Soll aber nur die Union oder auch nationale Politik und Praxis ins Fadenkreuz der Agentur kommen?
Im Ergebnis spreche vieles dafür - so Armin von Bogdandy in dem FAZ-Text - , dass die Grundrechteagentur Ansatzpunkte etwa in der Antirassismus- oder der Gleichstellungsrichtlinie nutze, um eine solide Informationsbasis über den staatlichen Umgang mit Minderheiten und Migranten und eine europäische Öffentlichkeit aufzubauen. "Weiter sollte sie die entsprechenden nationalen Organisationen stärken und vernetzen." Gewiss bedürfe diese Ausrichtung der Grundlage in einem vom Rat verabschiedeten Mehrjahresprogramm, was jedoch gemäß der einschlägigen Mehrheitsregel nur 14 einsichtige Regierungen verlange.
Wo wird das Schwergewicht von Bogdandys Arbeit liegen? "In der wissenschaftlichen Beratung, das heißt zum einen als Ideengeber, was man machen sollte, zum anderen als Instanz, die auch die rechtlichen Grenzen zeigt", so der Heidelberger Rechtswissenschaftler.
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