Perspektiven und Konsequenzen der Europäisierung des Hochschulwesens hat das 192. HRK-Plenum am 13. November in Bonn diskutiert. Die Bildungsminister aus 29 europäischen Staaten hatten im Juni 1999 im Rahmen der sogenannten "Bologna-Erklärung" die Diskussion um die Schaffung eines europäischen Hochschulraums angestoßen. Die Hochschul-rektorenkonferenz hat es übernommen, die Position der
Hochschulen in Deutschland in den weiteren Entwicklungs-prozess einzubringen.
Die HRK hat im Oktober diesen Jahres zwei Tagungen in Berlin und Bonn zu diesem Thema veranstaltet, die erste mit Beteiligung von Vertretern aus den 29 Staaten. Die Hoch-schulen fordern dabei, dass die Einführung der
gestuften Abschlüsse Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister eine qualitätsgeleitete, von den Hochschulen bestimmte Entwicklung sein müsse. Der Wettbewerb der Studienangebote und nicht die Ministerialbürokratie müssten die künftige europäische Studienstruktur bestimmen. Dabei müssten in einer Reihe von Fächern auch weiterhin
grundständige fünfjährige Programme - wie in den USA und anderen Ländern üblich - möglich sein.
Insgesamt wurde die tragende Rolle betont, die einer Europäisierung des
Hochschulwesens in dem Gesamtprozess der Verständigung in Europa und der
Integration künftiger EU-Mitglieder zukommt.
Die "Bologna-Erklärung" schreibt als Ziel eine bessere Vergleichbarkeit
der Studienstrukturen in Europa fest. Die Unterzeichnerstaaten haben
sich, unter Achtung der Autonomie der Hochschulen, verbindlich auf
folgende Zielsetzungen verständigt:
- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer
Abschlüsse
- Einführung von gestuften Abschlussgraden in allen Ländern, mit einem
ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach frühestens drei Jahren;
- ECTS-kompatible Leistungspunktsysteme, die auch auf den Bereich des
lebenslangen Lernens anwendbar sind;
- Beseitigung noch bestehender Mobilitätshemmnisse für Studierende,
Hochschullehrer/innen und -verwaltungsangehörige
- Ein europäisches System der Qualitätssicherung mit vergleichbaren
Methoden und Kriterien;
- Förderung der erforderlichen europäischen Dimension im
Hochschulbereich.
Die HRK hat bereits mehrere Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der
darin genannten Ziele in Deutschland abgegeben, insbesondere zur
Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen/-abschlüssen, zum
System von Studienkreditpunkten ECTS und zu
Internationalisierungsstrategien für Hochschul- und
Fachbereichsleitungen.
Das HRK-Plenum strebt an, bei seiner kommenden Sitzung im Februar 2001
eine Stellungnahme zu verabschieden, die dann in den weiteren
europäischen Meinungsbildungsprozess eingespeist wird. Dabei sind für
März 2001 in Salamanca eine Hochschulkonferenz und für Mai 2001 in Prag
eine Konferenz der Bildungsminister und Hochschulvertreter geplant.
Als Beitrag zu einer besseren Kooperation der Hochschulen in Europa ist
auch der Beschluss des Plenums zu verstehen, einen Zusammenschluss der
europäischen Rektorenkonferenz (CRE) und der Confederation of European
Union Rectors' Conferences zu befürworten. Die CRE ist ein
Zusam-menschluss von mehr als 500 Universitäten aus ganz Europa (unter
Einschluss u.a. Russlands, der Ukraine und Aserbaidschans), die
Confederation die gemeinsame Vertretung der Rektorenkonferenzen in der
EU. HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried erläuterte im Anschluss
den Plenarbeschluss: "Wenn zukünftig die europäischen Hochschulen mit
einer Stimme sprechen, wird ihr Gewicht im politischen Raum deutlich
verstärkt."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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