Im Rahmen seiner Begutachtung von Forschungsbauten an Hochschulen hat der Wissenschaftsrat die von den Ländern zur Förderphase 2009 beantragten Vorhaben nach seinen Kriterien überprüft, bewertet und in eine Reihung gebracht. Die Gesamtkosten der ab dem Jahr 2009 zur Förderung von Forschungsbauten empfohlenen Investitionen an Hochschulen belaufen sich auf ca. 485,5 Mio. Euro. Unter den neun Bundesländern, die im Rahmen der 2007 eingeführten Förderung von Forschungsbauten Investitionsmittel vom Bund erhalten sollen, sind drei zum ersten Mal dabei: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland. Die anderen sechs Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) waren bereits in den vorangegangenen Förderphasen mit mindestens einem Vorhaben erfolgreich. Über die Aufnahme in die Förderung wird die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates voraussichtlich am 27. Oktober 2008 entscheiden.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Forschung an Hochschulen empfiehlt der Wissenschaftsrat zudem der GWK, im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen eine programmatisch-strukturelle Linie "Hochleistungsrechner" einzurichten. "Für diese Linie sollen ergänzende Kriterien für die Begutachtung gelten", erklärt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. Es müsse insbesondere sichergestellt sein, dass damit keine Standardversorgung der Universitäten mit Informationstechnologie entstehe, sondern ausschließlich herausragende Qualität gefördert werde. Für die programmatisch-strukturelle Linie "Hochleistungsrechner" sollen für einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Folgende 17 von insgesamt 52 eingereichten Vorhaben empfiehlt der Wissenschaftsrat ab dem Jahr 2009 in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern aufzunehmen:
A Universität Tübingen: Forschungsbau der Neurowissenschaften
B TU Braunschweig: Campus Forschungsflughafen
C Universität Frankfurt: Neubau für das Exzellenzcluster "Die Herausbildung Normativer Ordnungen"
D Universität Tübingen: Neubau eines Forschungsgebäudes für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen
E Universität Hannover: Laboratorium Nano- und Quantenengineering LNQE
F Universität Frankfurt: European Cardiovascular Science Center Frankfurt (ECSCF)
G Universität des Saarlandes/Standort Homburg: Neubau Center for Integrative Physiology and Molecular Medicine (CIPMM)
H Universität Hamburg: Forschungsgebäude Klima Campus Hamburg
I Universität München: Errichtung eines Zentrums für Angewandte Zellforschung
J Universität Greifswald: Greifswald Center of Drug Absorption and Drug Transport
K Universität Köln: CECAD-Neubau (Cologne Excellence Cluster on Cellular Stress Response in Aging-Associated Diseases)
L Tierärztliche Hochschule Hannover: Zentrum für Zoonoseforschung
M Universität Freiburg: Zentrum für Synapsenproteomik und Synapsenfunktion
N TU Cottbus: Zentrum für Energietechnologie
O TH Aachen: Ersatzbau für das Institut für Textiltechnik
P TU München: Internationales Getränkewissenschaftliches Zentrum Weihenstephan
Q U Hamburg: Center for Free Electron Laser Science (CFEL)
Hinweis: Die "Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten" (Drs. 8618-08) und die "Empfehlungen zur Einrichtung einer programmatisch-strukturellen Linie "Hochleistungsrechner" im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG" (Drs. 8619-08) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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