Nr. 130 / 20. November 2000
Herausragende Persönlichkeiten bilden Universitätsrat
Neun Externe tragen Mitverantwortung für die Universität
Der Senat der Universität Karlsruhe hat heute einstimmig die Mitglieder des Hochschulrates gewählt. Das neunköpfigen Gremium, das neben Senat und Rektorat künftig für die Entwicklung der Universität verantwortlich ist, bilden neun international herausragende Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Justiz und Wissenschaft. Berufen wurden:
Dipl.-Ing. Dipl.-Kaufmann Hans Fahr, Vorsitzender des Vorstandes der IWKA AG, Karlsruhe, Jahrgang 1949.
Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Jahrgang 1950.
Ursula Karmann, Privatperson (Wilhelm Karmann GmbH, Osnabrück), Jahrgang 1956.
Professor Dr. Jean-Marie Pierre Lehn, Professor für Chemie an der Université Louis Pasteur, Strasbourg, und am Collège de France, Paris, Nobelpreisträger, Jahrgang 1939.
Dipl.-Wi.-Ing. Stefan Quandt, selbstständiger Unternehmer, Jahrgang 1966.
Hans Dietmar Sauer, Vorsitzender des Vorstands der L-Bank, Jahrgang 1941.
Dr. Michael Walker, Head of Research and Development at Vodafone UK, ver-antwortlich für Forschungsprogramme und technische Standards, Jahrgang 1947.
Professor Dr. Roland Walter, emeritierter Ordinarius für Geologie und Paläon-tologie sowie ehemaliger Rektor der RWTH Aachen, Jahrgang 1934.
Dr. Dieter Zetsche, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler AG, President und Chief Executive Officer (CEO) von Chrysler, Jahrgang 1953.
"Der Universitätsrat bildet in seiner internationalen Zusammensetzung ein Gre-mium von hoher Kompetenz, das die Entwicklung der Universität in den näch-sten Jahren maßgeblich bestimmen wird", betonte Universitätsrektor Professor Dr. Sigmar Wittig. "Seine Mitglieder, wichtige Entscheidungsträger in Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Gesellschaft, garantieren mit ihrem großen Erfah-rungsschatz neue Impulse für die Weiterentwicklung der Universität", so Wittig weiter. "Ein neues Kapitel in unserer traditionsreichen Universität wurde heute aufgeschlagen."
Die Einrichtung eines Hochschulrates hat der baden-württembergische Landtag mit der zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Änderung des baden-württem-bergischen Hochschulrechtes bestimmt. Das Gremium ist ein Beratungs-, Pla-nungs- und Kontrollorgan. Die wichtigsten Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule sowie die Kontrolle der Geschäftsführung des Rektorats. Darüber hinaus schlägt der Hochschulrat "Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen", so die Bestimmung des Universitätsgesetzes.
Das Gesetz sieht vor, dass dem Hochschulrat 13 Mitglieder angehören, davon sechs Personen, die keine Mitglieder der Universität sind. Der Große Senat der Universität Karlsruhe hat bei seiner Sitzung am 3. November vergangenen Jah-res jedoch einstimmig beschlossen, die sogenannte Optionsklausel anzuwen-den und den Universitätsrat ausschließlich mit externen Mitgliedern zu beset-zen. "Damit soll externer Sachverstand noch enger als bisher in die Planung eingebunden werden", heißt es in der Begründung. Dies fand die Zustimmung des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums.
Die Mitglieder des Hochschulrates wurden von einem Ausschuss des Senats vorgeschlagen und mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums bestellt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine erneute Bestellung ist zweimal zulässig.
- Andrea Melcher -
Die Presseinformation ist im Internet abrufbar unter:
http://www.uni-karlsruhe.de/~presse/Pressestelle/pi130.html
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