idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
21.11.2000 11:07

Wissenschaftsrat verabschiedet Systemevaluation der Blauen Liste

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Der Wissenschaftsrat hat die Systemevaluation der als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder geförderten Einrichtungen der Forschung (Blaue Liste) abgeschlossen. Diese Einrichtungen haben sich ganz überwiegend als Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz organisiert. Die auf den Herbst-Sitzungen des Wissenschaftsrates in Leipzig vom 15. bis 17. November 2000 verabschiedete Stellungnahme gibt Antworten auf die Frage, ob diese Förderungsform, die bisherigen Strukturen und die forschungspolitische Steuerung dieser Einrichtungen weiterhin angemessen sind und wie die Qualitätssicherung erfolgen soll. Grundlage der Stellungnahme bilden Begutachtungen aller 82 Forschungs- und Serviceeinrichtungen der Blauen Liste, die der Wissenschaftsrat in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme parallel zu der Systemevaluation der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) erarbeitet, deren Verabschiedung für Januar 2001 vorgesehen ist. Damit werden zu diesem Zeitpunkt zu allen großen außeruniversitären Forschungsorganisationen und zur Deutschen Forschungsgemeinschaft Systemevaluationen vorliegen.

    Der Wissenschaftsrat stellt fest, daß sich die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern im Rahmen der Blauen Liste zu einem wichtigen Instrument der Forschungspolitik in Deutschland entwickelt hat. "Die Institute der Blauen Liste", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Dr. Winfried Schulze, "sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil der deutschen Forschungslandschaft geworden."

    Die Einrichtungen erfüllen wichtige Aufgaben in der Forschung, im Angebot von Serviceleistungen für die Forschung, bei der wissenschaftlichen Politikberatung sowie in der Ausbildung für den akademischen und nichtakademischen Arbeitsmarkt; sie sind von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse. Bund und Länder haben mit der Blauen Liste die Möglichkeit, flexibel auf wissenschaftspolitische Entwicklungen zu reagieren. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Einrichtungen der Blauen Liste nach Art. 91b Grundgesetz weiter zu fördern.
    Im Unterschied zu anderen außeruniversitären Institutionen sind die Einrichtungen der Blauen Liste zweimal extern nach einem einheitlichen Verfahren und in einzelnen Fällen mit harten Konsequenzen begutachtet worden; sie haben zu neunzehntel das Gütesiegel des Wissenschaftsrates erhalten. Generelle Bedenken hinsichtlich der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Einrichtungen der Blauen Liste sind nicht länger gerechtfertigt. Viele Forschungseinrichtungen der Blauen Liste können gute bis sehr gute Forschungsergebnisse vorweisen, ein Teil sogar internationale Spitzenleistungen. Eine große Zahl verfügt über wichtige Anwendungspotentiale. Zehn Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist insbesondere die Entwicklung der 34 ostdeutschen Blaue Liste-Einrichtungen als gelungen zu bezeichnen. Nicht wenige Einrichtungen der Blauen Liste verfügen über geeignete Voraussetzungen für eine führende Rolle in ihren jeweiligen Fachgebieten und für den Aufbau von Netzwerken. Beispiele hierfür sind Atmosphärenforschung, Materialwissenschaften oder Transformationsforschung, aber auch die Bearbeitung wichtiger gesellschaftlicher Probleme, wie soziale Sicherung, Arbeitslosigkeit oder Gesundheit.

    Der Wissenschaftsrat gibt eine Reihe von Einzelempfehlungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Institute. Er hebt besonders hervor, daß bei der zukünftigen wissenschaftspolitischen Steuerung der Institute Flexibilität gewährleistet sein muß. Dies bedeutet, daß neue Forschungsfelder aufgebaut und exzellente Einrichtungen in diese Förderform aufgenommen werden sollten. Umgekehrt müssen Einrichtungen oder Teile von Einrichtungen, die die geforderte Leistungsfähigkeit nicht mehr aufweisen, aus der Förderung im Rahmen der Blauen Liste ausscheiden und Forschungsfelder, die nicht mehr von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse sind, abgebaut werden. Der Wissenschaftsrat legt Bund und Ländern nahe, in Zukunft personelle Kapazitäten befristet bereitzustellen, um neue, erfolgversprechende Themen rasch aufgreifen zu können.

    Er empfiehlt, auch in Zukunft die Einrichtungen der Blauen Liste in regelmäßigen Abständen - etwa alle fünf bis sieben Jahre - zu evaluieren. Abgesehen von Ausnahmefällen, in denen Bund und Länder ein anderes Begutachtungsverfahren einleiten, sollte die Evaluation im Rahmen des von der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz entwickelten, eng an den Kriterien und Vorgehensweisen des Wissenschaftsrates angelehnten Verfahrens begutachtet werden.

    Generell ist der Wissenschaftsrat der Auffassung, daß außeruniversitäre Forschung auch weiterhin in einem subsidiären Verhältnis zur Hochschulforschung stehen muß. Es sollte deshalb immer wieder neu geprüft werden, ob Aufgaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Hochschulen verlagert werden können. Darüber hinaus muß insbesondere die Zusammenarbeit der Einrichtungen der Blauen Liste mit den Hochschulen verstärkt werden. Hochschulen sind auf Dauer nur dann attraktive Partner für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wenn die Ausstattung der Hochschulen qualitativ und quantitativ die entsprechenden internationalen Standards aufweist. Die institutionenübergreifende Kooperation zwischen den einzelnen Bereichen des Forschungssystems muß generell verstärkt werden und sollte zur Bildung von fachspezifischen Verbünden führen.

    Der vollständige Text der Stellungnahme zur Systemevaluation der Blauen Liste (Drs. 4703/00) kann in der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.

    Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung sowie des Hochschulbaus.

    Belegexemplar erbeten an: Dr. Dietmar Goll
    Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates
    Brohler Straße 11
    50968 Köln
    Telefon: 0221/3776 - 269
    Telefax: 0221/38 84 40
    E-Mail: goll@wissenschaftsrat.de


    Weitere Informationen:

    Pressemitteilungen und Informationen:
    http://www.wissenschaftsrat.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).