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21.11.2000 12:30

Wissenschaftsrat verabschiedet Stellungnahmen zur Hochschulmedizin in Münster und in Aachen

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Mit den vom Wissenschaftsrat am 17. November 2000 in Leipzig verabschiedeten Stellungnahmen zu den Medizinischen Fakultäten in Münster und Aachen liegen nunmehr für alle nordrhein-westfälischen hochschulmedizinischen Standorte Empfehlungen für deren weitere Entwicklung vor. Die Leistungen in Forschung und Lehre sowie in der Profilbildung dieser beiden zuletzt begutachteten Fakultäten unterscheiden sich allerdings stark.

    Die Medizinischen Einrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zeichnen sich als besonders forschungsorientiert aus. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Koordination der Forschungsaktivitäten ebenso wie die Kooperation mit den Naturwissenschaftlern weiter zu verstärken. Die kompetitiv zu verteilenden Mittel der internen Forschungsförderung sollten auf 20% des Landeszuführungsbetrages erhöht und die Vergabe von Forschungsflächen leistungsorientiert durchgeführt werden. Hinsichtlich der Ausbauplanung wird der Schaffung von Forschungsverfügungsflächen und von tierexperimentellen Einrichtungen die höchste Priorität zugewiesen. In der Lehre wird der Münsteraner Fakultät ein überdurchschnittliches Engagement bescheinigt. Der Wissenschaftsrat unterstützt die Einführung eines Modellstudiengangs zur verstärkten Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zur Verbesserung der Nachwuchsförderung sollten weitere Rotationsstellen bereitgestellt werden. Die geplante Ausweitung der Transplantationsmedizin wird grundsätzlich befürwortet, sofern die diesbezüglichen Forschungsaktivitäten verstärkt werden. Für die Transplantationsmedizin wird die Etablierung eines Akkreditierungssystems angeregt, das bundesweit zu einer Einhaltung von Mindeststandards und einer standortübergreifenden Koordination beitragen soll.

    Kennzeichnend für die Medizinischen Einrichtungen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) ist die starke Ausrichtung auf die Krankenversorgung, in der sie anerkannte Arbeit von guter Qualität leistet. Die Forschungsorientierung erscheint dagegen an dieser Hochschuleinrichtung trotz guter Rahmenbedingungen für Forschungsaktivitäten unterdurchschnittlich. Deshalb sieht der Wissenschaftsrat den akademischen Anspruch der Fakultät in Frage gestellt und die Wettbewerbsfähigkeit als hochschulmedizinischer Standort zur Zeit insgesamt nicht gegeben. Unbenommen dieser kritischen Einschätzung sind Bestrebungen der Universität und Fakultät zu erkennen, einen entsprechenden Kurswechsel einzuleiten. Hierzu empfiehlt der Wissenschaftsrat, ein an leistungsbezogenen Kriterien orientiertes System der Mittelverteilung aufzubauen, um die Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre herzustellen bzw. zu erhöhen. Die Medizinische Fakultät sollte sich, aufbauend auf früheren Initiativen, weiter damit befassen, wie die Qualität der medizinischen Ausbildung verbessert werden kann. Es wird nahegelegt, die Zusammenarbeit mit den anderen Fakultäten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, insbesondere den Natur- und Ingenieurwissenschaften zu stärken und daraus ein eigenes Profil zu entwickeln.

    Für beide hochschulmedizinischen Standorte, Aachen und Münster, mahnt der Wissenschaftsrat an, den Umfang der Krankenversorgungskapazitäten an den Universitätsklinika an den Erfordernissen für Lehre und Forschung auszurichten. Eine Reduktion der Planbetten auf jeweils maximal 1.350 wird als angemessen angesehen.

    Das Land Nordrhein-Westfalen strebt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 die Wiederaufnahme seiner dann rechtlich verselbständigten Universitätsklinika in die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz an. Den Klinika wird eine unternehmensähnliche Binnenstruktur durch Einführung von Aufsichtsrat und Vorstand gegeben. Parallel wird die Entscheidungsstruktur des Fachbereichs durch Einführung des den Fachbereich leitenden, erweiterten Dekanats sowie des Fachbereichrates geändert. Der Fachbereich Medizin bleibt Träger der Aufgaben in Forschung und Lehre. Das jeweilige Klinikum soll ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben in Forschung und Lehre dienen. Unter der Auflage, daß vom Land gewährleistet wird, daß die Klinika den Landeszuschuß für Forschung und Lehre ausschließlich zur Verwaltung nach Maßgabe der Entscheidungen des jeweiligen Fachbereichs Medizin erhalten, empfiehlt der Wissenschaftsrat die Aufnahme der mittels der Verordnung rechtlich verselbständigten Klinika in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes zum 1. Januar 2001.

    Der vollständige Text der Stellungnahmen zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Drs. 4710/00) und zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (Drs. 4701) kann in der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.

    Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung sowie des Hochschulbaus.

    Belegexemplar erbeten an: Dr. Dietmar Goll
    Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates
    Brohler Straße 11
    50968 Köln
    Telefon: 0221/3776 - 269
    Telefax: 0221/38 84 40
    E-Mail: goll@wissenschaftsrat.de


    Weitere Informationen:

    Pressemitteilungen und Informationen:
    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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