Tagung an der TU Dresden untersucht, was passiert wenn Hochschulen und Forschungseinrichtungen Arbeitgeber sind.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber eintreten? Welche Vor- und welche Nachteile kann man für eine Profilierung der Wissenschaftslandschaft feststellen? Können Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeberverband fungieren? Welche Überlegungen spielen bei einem Wissenschaftstarif eine Rolle? Die Hochschule als privatrechtliche Stiftung - was bedeutet das beamten- und arbeitsrechtlich? Diese und weitere Fragen werden auf einer Tagung diskutiert, die am 30. November und 1. Dezember 2000 im großen Senatssaal der TU Dresden, Mommsenstraße 13, stattfinden wird. Veranstalter der Tagung ist der Verein zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrecht e. V. (VFDIW).
Nähere Informationen: Peter J. Vorpagel, Geschäftsstelle der Arbeitsguppe Fortbildung des VFDIW, Telefon (02 51) 8 32 14 44 oder Kanzler der TU Dresden, Alfred Post, Telefon (03 51) 4 63-71 45
Dresden, 28. November 2000
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches
Deutsch
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