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03.09.2008 11:56

WSI-Untersuchung: Fünf EU-Staaten erhöhen Mindestlöhne - in Westeuropa nun mindestens 8,30 Euro pro Stunde

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Von 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 20 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Fünf von ihnen haben die untere Lohngrenze in den vergangenen Monaten angehoben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Mindestlohnentwicklung in Europa, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.

    In 12 von 20 EU-Staaten waren die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum 1. Januar 2008 erhöht worden. Zwischen März und Juli haben nun Luxemburg, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Slowenien das gesetzliche Lohnminimum angehoben. In Belgien und den Niederlanden wurde der Mindestlohn damit zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht. In Belgien, wie auch in Frankreich und Luxemburg, werden die Mindestlöhne über ein Indexierungsverfahren an die Preisentwicklung angepasst.

    In den westeuropäischen Euro-Ländern liegen die Mindestlöhne jetzt über 8,30 Euro, in Luxemburg bei 9,30 Euro. Großbritannien hat bereits jetzt eine weitere Erhöhung seiner Lohnuntergrenze auf 5,73 Pfund für den 1. Oktober beschlossen. "Auch der Mindestlohn in Großbritannien steigt kontinuierlich", sagt Dr. Thorsten Schulten, Experte für europäische Tarifpolitik im WSI. Da der Wechselkurs der britischen Währung im Verhältnis zum Euro in den vergangenen Monaten aber weiter gesunken ist, verwandelt sich der reale Zuwachs bei der Umrechnung in einen scheinbaren Rückgang. "Im Oktober 2007, nach der letzten Erhöhung des britischen Mindestlohnes auf 5,52 Pfund entsprach dies noch etwas mehr als acht Euro", erklärt Schulten.

    Mit Blick auf die absolute Höhe der Mindestlöhne lassen sich nach Schultens Analyse neben den westeuropäischen Ländern zwei weitere Gruppen unterscheiden, die sich aber einander annähern: In den "alten" EU-Staaten in Südeuropa betragen die untersten erlaubten Stundenlöhne zwischen 2,55 Euro in Portugal und 3,80 Euro in Griechenland. In Slowenien stieg der Mindestlohn Anfang März auf 3,28 Euro. Damit bewegt sich das Lohnminimum in dem "neuen" EU-Staat auf dem Niveau "alter" EU-Mitglieder.

    In den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne mit Stundensätzen zwischen 0,65 Euro in Bulgarien und 1,97 Euro in Tschechien deutlich niedriger. Allerdings haben auch die meisten dieser Länder in letzter Zeit aufgeholt. So wurden die Lohnuntergrenzen in Polen, Bulgarien und Rumänien sowie in den baltischen Staaten im Jahresvergleich zwischen Anfang 2007 und Anfang 2008 um 20 bis 33 Prozent angehoben. Zudem spiegelten die unterschiedlichen Niveaus der nationalen Mindestlöhne zum Teil die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ländern wider, so Schulten. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziere sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:14 auf etwa 1:6.

    Sieben EU-Staaten - Dänemark, Schweden und Finnland sowie Deutschland, Österreich, Italien und Zypern - haben bislang keinen gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings gebe es in den meisten dieser Länder "funktionale Äquivalente, die ihnen eine hohe Tarifbindung sichern und damit ein weitgehend funktionierendes System tarifvertraglicher Mindestlohnsicherung möglich machen", so WSI-Forscher Schulten. In den skandinavischen Ländern sichere zum Beispiel das so genannte "Gent-System", in dem die Gewerkschaften die Arbeitslosenversicherung verwalten, einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und damit verbunden eine hohe Tarifbindung.

    In Österreich führe die Pflichtmitgliedschaft der meisten Unternehmer in der Wirtschaftskammer zu einer außerordentlich hohen Tarifbindung. Darüber hinaus haben 2007 die Spitzenverbände der österreichischen Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Tarifvertragsparteien auffordert, die tariflichen Mindestlöhne auf mindestens 1000 Euro pro Monat anzuheben. In Italien besteht ein durch die Verfassung abgesichertes "Recht auf einen angemessenen Lohn", der von der herrschenden Rechtsprechung als der Tariflohn angesehen wird. "Lediglich in Deutschland existieren derzeit keine vergleichbaren Regelungen, die eine flächendeckende Mindestlohnsicherung gewährleisten könnten", sagt Schulten.


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/320_92381.html - PM mit Ansprechpartnern
    http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2008_13_6.pdf - Infografik im neuen Böckler Impuls 13/2008
    http://www.boeckler-boxen.de/2690.htm - Mehr Daten und Forschung zu Niedrig- und Mindestlöhnen in einer Böckler-Box


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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