Die ambulante sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien ist akut gefährdet, wenn die so genannte Sozialpsychiatrievereinbarung künftig nicht mehr gilt. Kinder- und Jugendpsychiater können bisher qualifiziertes Personal in ihren Praxen anstellen für Diagnostik, Therapie oder Elternberatung und Kooperation mit dem Umfeld ihrer Patienten. Multiprofessionelle Teams in den Praxen haben so einen großen Bedarf an ambulanter Behandlung erfolgreich gedeckt. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) weist darauf hin, dass die Kündigung der Sozialpsychiatrievereinbarung im Zusammenhang mit dem geplanten Gesundheitsfonds eine zeitgemäße sozialpsychiatrisch orientierte Behandlung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien innerhalb des Kassensystems künftig unmöglich mache.
Der Verband der Familientherapeuten und dessen Arbeitskreis Systemische Kinder- und Jugendpsychiatrie appellieren in einer Stellungnahme an die verantwortlichen Gremien, die effiziente, aber personalintensive Arbeit in den kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen auch künftig zu ermöglichen. Ansonsten gebe es einen "weiteren Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin", in der insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien kaum noch Chancen auf familientherapeutische Behandlungen hätten.
Die Stellungnahme im Wortlaut im Internet:
www.dgsf.org/themen/berufspolitik/ambulante-sozialpsychiatrische-versorgung-von-kindern-und-jugendlichen-sicherstellen
verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
Christophstraße 31 | 50670 Köln
Fon (0221) 61 31 33 | Fax (0221) 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
http://www.dgsf.org
http://ww.dgsf.org/themen/berufspolitik/ambulante-sozialpsychiatrische-versorgun...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Psychologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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