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22.10.1997 00:00

Konzil und Senat beschlossen vorläufige Verfassung

Susann Morgner Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement
Humboldt-Universität zu Berlin

    Konzil und Senat beschlossen vorlaeufige Verfassung

    Der Akademische Senat und das Konzil haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 21. Oktober mit grosser Mehrheit das Konzept der Humboldt-Universitaet zur Nutzung der Erprobungsklausel gemaess J 7 a BerlHG beschlossen.

    Im Haushaltsstrukturgesetz 1997 war die Moeglichkeit geschaffen worden, befristet vom BerlHG abzuweichen und neue Entscheidungsstrukturen, Organisationsformen und Studiengaenge zu erproben. Die Humboldt-Universitaet will in einem ersten Reformschritt die Arbeitsweise der Zentralen Selbstverwaltungsgremien sowie das Verhaeltnis von Staat und Universitaet neu ordnen. Darueber hatte es insbesondere im Kuratorium heftige Debatten gegeben. Der nun vorliegende Entwurf der vorlaeufigen Verfassung wurde in entscheidenden Teilen nach einem Einigungsgespraech mit dem Senator fuer Wissenschaft, Forschung und Kultur formuliert.

    Entgegen frueherer UEberlegungen sind nunmehr Senator und Praesident von Amts wegen Mitglieder in einem wesentlich extern besetzten Gremium, in dem Staat und Universitaet zusammenwirken. Durch die UEbernahme von Verantwortung des neu gebildeten Kuratoriums vom Staat und durch ein neues Verhaeltnis zwischen Akademischem Senat und Kuratorium sollen die Autonomie der Hochschule gestaerkt und Arbeitsprozesse effektiver gestaltet werden.

    Das Kuratorium der Humboldt-Universitaet wird am 29. Oktober in einer Sondersitzung ueber die Vorstellungen der Humboldt-Universitaet beschliessen. Zur endgueltigen Umsetzung bedarf es der Zustimmung des Senators fuer Wissenschaft, Forschung und Kultur.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Es wurden keine Arten angegeben
    Deutsch


     

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