Professoren, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter wählten am 7. Dezember einen neuen Senat und neue Fakultätsräte
Presseinformation
120/00
8. Dezember 2000
Wahlen zum Senat und den Fakultäten an der BTU
Professoren, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter wählten am 7. Dezember einen neuen Senat und neue Fakultätsräte
Am gestrigen Donnerstag, 7. Dezember, fanden die Wahlen zum Senat und zu den vier Fakultätsräten der Universität Cottbus statt. Der Senat erfüllt in der Universität in etwa die Funktion eines Aufsichtsrates im Vergleich zu einem Wirtschaftsunterneh-men. Er entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung und des Studiums. Er kontrolliert, ob der Präsident seine Aufgaben erfüllt. Zur Wahl des Se-nates sind alle in der Universität vertretenen Gruppen zugelassen: Die Professoren wählen aus ihrer Gruppe sechs Vertreter in den Senat, die Studierenden wählen zwei Vertreter, die wissenschaftlichen Mitarbeiter entsenden ebenfalls zwei Mitglie-der in den Senat und die sonstigen Mitarbeiter wählen einen Vertreter. Der Senat wird für zwei Jahre gewählt.
In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Senates am 4. Januar wählt der Senat aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden. Der neue Senat wird sich voraus-sichtlich folgendermaßen zusammen setzen - sofern die Gewählten die Wahl an-nehmen und kein Widerspruch gegen die Wahl bis zum 18. Dezember eingelegt wird - : Prof. Falter, Prof. Schuster, Prof. Kunz, Prof. Ritter, Prof. Thalheim, Prof. Spyra; für die Studierenden: Marco Friedrich, Rilana Hänisch; für die sonstigen Mitarbeiter Dipl.-Ing. Lothar Schulz und für die wissenschaftlichen Mitarbeiter: Dipl.-Ing. Margret Becker und Dipl.-Ing. Wolfgang Paul.
Die Wahlbeteiligung betrug in der Professorenschaft fast 80%, bei den wissenschaft-lichen und sonstigen Mitarbeitern rund 50 % und bei den Studierenden lediglich 12,6%.
Jede der vier Fakultäten wählte zudem einen neuen Fakultätsrat, der sich aus den drei Gruppen Professorenschaft (6 Vertreter), Studentenschaft (2 Vertreter), der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter (2) und der sonstigen Mitarbeiter (1) zu-sammen setzt. Die vier neuen Fakultätsräte werden sich voraussichtlich - ähnlich wie der Senat - im Januar konstituieren und aus ihrer Mitte einen Fakultätsratsvor-sitzenden wählen. Die Amtszeit der Fakultätsräte beträgt zwei Jahre.
Parallel zur Neukonstituierung des Senates und der Fakultätsräte vollzieht sich auch die Neuwahl der vier Dekane, die den Fakultäten vorstehen und über Finanz- und Personalzuweisungen innerhalb der Fakultäten bestimmen. Der Dekan wird auf Vor-schlag des Präsidenten vom Fakultätsrat aus dem Kreis der ihm angehörenden Pro-fessoren gewählt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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