Jury zieht Nominierung des hannoverschen Forscher-Teams für Zukunftspreis zurück
Vor zwei Wochen wurden sie für den Deutschen Zukunftspreis 2008 des Bundespräsidenten Horst Köhler nominiert - heute hat dieselbe Jury das Team um Professor Dr. Dr. Axel Haverich, Herzchirurg der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), wieder denominiert. Begründung: Die Jury hat festgestellt, dass es patentrechtliche Ansprüche von Dritten gibt. "Die Jury hat angesichts der offenen patentrechtlichen Situation entschieden, die Nominierung zurückzuziehen", heißt es in einer Erklärung der Jury von heute. "Wir sind tief getroffen und traurig über diesen Schritt der Jury", sagte Professor Haverich am Dienstag während einer Pressekonferenz in Hannover. "Wir sind aber nach wie vor die ersten und bislang auch einzigen Mediziner, die mitwachsende Herzklappen zur Implantation im Kindesalter entwickelt haben und den Langzeiterfolg dieser Behandlung in wissenschaftlich publizierten Studien belegen konnten", betonte der Direktor der MHH-Klinik für Herz-, Thorax-, Transplantations- und Gefäßchirurgie. Das sieht auch die Jury so, die dem Projekt in ihrer heutigen Stellungnahme "einen hohen Innovationswert" bescheinigt und keinerlei ethische Bedenken sieht. "Leider ist die Jury bei den Patentfragen nicht unserer Argumentation gefolgt", sagte Professor Haverich.
MHH-Präsident Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann zeigte sich ebenfalls enttäuscht von der Entscheidung, die Nominierung zurückzuziehen. "Die MHH wird alle Schritte einleiten, um die erhobenen Vorwürfe Dritter sowohl auf dem juristischen als auch auf dem wissenschaftlichen Wege prüfen zu lassen und zu widerlegen", betonte der Präsident. Er hob die Verdienste von Professor Haverich für die Forschung und die Medizin hervor: "Professor Haverich ist ein außergewöhnlicher und exzellenter Forscher und Mediziner auf den Gebieten der Herzchirurgie und der regenerativen Medizin. Sein Renommee ist weltweit bekannt und wird von der Jury auch nicht in Frage gestellt." Die Jury hat "nochmals bekräftigt, dass es sich "um ein außerordentlich qualifiziertes Forschungsprojekt handelt, dessen Innovationspotenzial außer Zweifel steht". Sie stellt zudem auf Grund ergänzender Stellungnahmen führender Experten erneut fest, dass die "Operationen in Moldawien weder aus rechtlichen noch aus medizinethischen Gründen zu beanstanden sind".
Die von dem Haverich-Team entwickelte und 20-mal erfolgreich implantierte mitwachsende Herzklappe selbst ist nicht patentierbar. Die Frage, die die Jury zu klären hatte, war, ob die hannoverschen Forscher bei der Herstellung der Herzklappen - speziell beim Abwaschen aller Zellen des Spenders von der Matrix - Verfahren anwenden, auf die andere Einzelpersonen, Forschergruppen oder Firmen Patente halten. "Solche Verfahren zur Dezellularisierung im Allgemeinen sind nicht neu", erläuterte Dr. Michael Harder, der als Geschäftsführer der corlife GbR zum nominierten Team gehört hatte. "Bereits in den achtziger Jahren wurden die ersten Methoden in den USA patentiert."
Entscheidend sei, wie man die "Waschlösungen" und die Verfahrensschritte verändere und aufeinander abstimme, um alle Zellen des Spenders aus dem Stützgerüst zu entfernen und die Matrix nicht nachhaltig zu schädigen. "Wir waren und sind uns sicher, mit unserem Verfahren keine bestehenden Patente anderer Forscher tangiert zu haben", ergänzte der Geschäftsführer der corlife GbR. "Uns sind bisher mögliche Bedenken nicht im Einzelnen dargelegt worden."
Auch der Prüfer für internationale Patentanmeldungen im Europäischen Patentamt sah keinerlei Probleme in dem von ihm im Jahr 2007 erstellten "International Search Report". Er identifizierte zwar vier andere Patente, "die den allgemeinen Stand der Technik definieren, aber nicht als besonders bedeutsam anzusehen sind".
Trotz dieses Rückschlags wollen die hannoverschen Forscher ihre Arbeiten unvermindert fortsetzen. "Zum Wohle unserer kleinen Patienten machen wir jetzt mit doppelten Anstrengungen weiter", betonte Professor Haverich. "Nun wollen wir erst recht zeigen, dass wir nicht nur die ersten sind, die herzkranke Kindern erfolgreich mit mitwachsenden Herzklappen therapieren können, sondern dass die Behandlung auch zu einer nach dem Arzneimittelrecht genehmigten, standardisierten Therapie wird." Dazu wird die Firma corlife GbR, die direkt neben der MHH im Medical Park angesiedelt ist, weiterhin den Herstellungsprozess etablieren. Geplant ist, im Jahr 2011 eine Zulassung zu erhalten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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