"Wir brauchen einfache und länderübergreifende Regeln für den Zugang zum grundständigen Studium ohne Abitur." Dies erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute vor der Presse in Berlin. Dafür habe sich die HRK-Mitgliederversammlung am Vortag in Dortmund einstimmig ausgesprochen.
"Absolventen einer beruflichen Erstausbildung sollten sich einem Zugangsverfahren für ihren Wunschstudiengang stellen", erläuterte Wintermantel. "Wer hingegen eine berufliche Aufstiegsfortbildung oder eine vergleichbare Weiterbildung abgeschlossen hat, wird in seinem oder einem ähnlichen Fach ohne besondere Prüfung studieren können. Ein fachfremdes Studium muss auch möglich sein, dann ebenfalls nach einem Zugangsverfahren."
Die HRK plädiert damit für eine Regelung, die den Hochschulzugang ohne Abitur insgesamt liberalisiert. "Jeder und jede mit Eignung und Neigung für einen Studiengang sollte die Chance zum Studium haben. Die Hochschule entwickelt Verfahren, um die Eignung für das jeweilige Studienfach festzustellen. Nur so können Studierende ohne Abitur ihr Studium erfolgreich absolvieren."
Auch für die Behandlung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Abitur in zulassungsbeschränkten Studiengängen macht die HRK konkrete Vorschläge. Bei der Zulassung sollen Abschlussnoten von Aus- und Weiterbildungen analog zu Abiturnoten verwendet werden. Zusätzlich kann die Hochschule berufliche Qualifikationen positiv berücksichtigen oder Quoten für diese spezielle Bewerbergruppe einrichten.
"Diese Initiative kann nur dann ein Erfolg werden, wenn die Länder gleichzeitig in erfolgreiche Übergänge von der beruflichen in die akademische Bildung investieren. Dazu entwickeln wir gemeinsam mit der BDA Vorschläge."
http://www.hrk.de/109_4634 - Entschließung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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