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26.01.2001 15:27

Förderung binationaler Studiengänge für das Studienjahr 2001/2002

Ulrike Reimann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsch-Französische Hochschule DFH

    DFH: Förderung binationaler Studiengänge für das Studienjahr 2001/2002
    Hochschulen können bis 31. März Anträge zur Förderung stellen
    Deutsche und französische Hochschulen, die in ihrem Studienangebot einen deutsch-französischen Studiengang anbieten, können bei der Deutsch-Französischen Hochschule einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. In die Förderung aufgenommen werden können deutsch-französische Studiengänge mit einem hohen Integrationsgrad, die zu zwei nationalen Abschlussdiplomen führen. Grundsätzlich werden solche binationalen Studiengänge unterstützt, die den DFH-Kriterien entsprechen. So sollte das binationale Studium zu einem doppelten Abschluss führen. Die Studienleistungen sowie die Studiendauer müssen gleichwertig auf beide Hochschulen verteilt werden. Der Studienaufenthalt an der Partnerhochschule sollte mindestens drei Semester betragen. Dabei müssen mindestens fünf deutsche und fünf französische Studierende in einer Jahrgangsgruppe vertreten sein. Daneben erwartet die Deutsch-Französische Hochschule von ihren Partnern eine gemeinsame - an den jeweiligen Studienstandorten gültige - Studien- und Prüfungsordnung.

    Bei Antragstellung müssen die genannten Kriterien erfüllt sein, mit Ausnahme der Verabschiedung der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung. Diese muss jedoch spätestens innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in Kraft treten. Anträge für bestehende oder in der Entwicklung befindliche integrierte Studiengänge sind von den Partnerhochschulen gemeinsam zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die DFH besteht nicht.
    Die finanzielle Förderung seitens der DFH erstreckt sich auf Infrastrukturkosten wie Tutoren- und Hilfskraftstunden oder Verwaltungskosten. Daneben gewährt die DFH Mobiltätsbeihilfen für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Studiums befinden.
    Antragsformulare und nähere Informationen sind zu erhalten bei: Deutsch-Französische Hochschule DFH, Université franco-allemande UFA, Am Staden 17, D-66121 Saarbrücken, Tel.: +49 (0)681/501-1367, Fax : +49 (0)681/501-1355, E-mail: info@dfh-ufa.org, www.dfh-ufa.org

    Die Deutsch-Französische Hochschule DFH ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Sie besitzt den Rechtsstatus einer Hochschule. Ihr Campus ist dezentral organisiert. Sie kooperiert mit ihren deutschen und französischen Partnerhochschulen unter anderem zur Sicherstellung von binationalen Studiengängen. Ziel ist die Schaffung eines Systems integrierter Studiengänge als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes im Sinne der Erklärung von Bologna.


    Weitere Informationen:

    http://www.dfh-ufa.org/deutsch/programD.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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