3. Akademischer Bankentag in Rostock
"Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bankgeschäft"
Stadtmitte. Vergangenen Donnerstag wurde vom Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft der Universität Rostock unter Leitung von Prof. Dr. Peter Bydlinski der nunmehr 3. Akademische Bankentag mit großem Erfolg veranstaltet. Einen würdigen Rahmen bot der Barocksaal im Palaisgebäude am Universitätsplatz, in dem sich über 100 Teilnehmer eingefun-den hatten.
Die Fachtagung, die sowohl an Vertreter der Wirtschafts- und Bankpraxis als auch an die Wis-senschaft gerichtet war, befaßte sich in diesem Jahr mit den Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) im Bankgeschäft. AGB spielen aufgrund ihres Vereinfachungs- und Rationalisie-rungseffekts gerade bei den Massengeschäften im Bankbereich eine herausragende Rolle, da sie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Banken und ihren Kunden betreffen und für eine funktionierende Abwicklung der großteils standardisierten Massendienstleistungen in diesem Bereich mit Fug und Recht als unentbehrlich bezeichnet werden können. In den Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurde deutlich, daß trotz dieser durchwegs als positiv zu be-wertenden Effekte ein nach wie vor ungeschmälertes Schutzbedürfnis der Bankkunden besteht, dessen Hauptursache wohl darin zu finden ist, daß auch durch die Neuregelung und Vereinfa-chung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum 1. 1. 1993 eine vollständige Transparenz und Ausgewogenheit ungeachtet aller Bemühungen nicht erreicht werden konnte.
Vor den juristischen Referaten von Prof. Dr. Bunte, Hamburg, Chefsyndikus RA Dr. Rehbein, Köln, und Vorsitzender Richter des OLG Hillmann, Rostock, beleuchtete ein Wissenschaftler der WiSo-Fakultät der Universität Rostock, Prof. Dr. Eilenberger, die bankwirtschaftlichen Vorfragen der Verwendung von AGB.
Auch von zukünftigen Veranstaltungen des Instituts erhoffen sich die Initiatoren weitere wert-volle Impulse für die Bankpraxis.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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